EU-Ausländer haben Anspruch auf deutsche Sozialhilfe
Selbst gleich nach der Ankunft in Deutschland können EU-Ausländer deutsche Sozialleistungen beantragen. Das geht aus einer Anfrage der Linken hervor. Die Antwort überrascht die Partei offenbar selbst.
Arbeitssuchende Europäer haben in Deutschland zwar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, sie können aber Sozialhilfe beantragen. Zudem erlaubt ihnen das europäische Recht, für eine Arbeitssuche in Deutschland einen in ihrem Herkunftsland erworbenen Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu sechs Monate nach Deutschland zu exportieren.
Das geht aus einer Unterrichtung des Arbeitsministeriums an den Ausschuss für Arbeit und Soziales hervor, die "Welt Online" vorliegt.
Die Bundesregierung hatte im Dezember einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) eingelegt, um zu verhindern, dass Zuwanderer aus den anderen 17 Mitgliedstaaten des Abkommens bereits in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland Hartz IV bekommen. "Wir wollen die Zuwanderung von Fachkräften, aber keine Zuwanderung in die Sozialsysteme", begründete das Ministerium damals die Entscheidung.
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Selbst gleich nach der Ankunft in Deutschland können EU-Ausländer deutsche Sozialleistungen beantragen. Das geht aus einer Anfrage der Linken hervor. Die Antwort überrascht die Partei offenbar selbst.
Arbeitssuchende Europäer haben in Deutschland zwar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, sie können aber Sozialhilfe beantragen. Zudem erlaubt ihnen das europäische Recht, für eine Arbeitssuche in Deutschland einen in ihrem Herkunftsland erworbenen Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu sechs Monate nach Deutschland zu exportieren.
Das geht aus einer Unterrichtung des Arbeitsministeriums an den Ausschuss für Arbeit und Soziales hervor, die "Welt Online" vorliegt.
Die Bundesregierung hatte im Dezember einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) eingelegt, um zu verhindern, dass Zuwanderer aus den anderen 17 Mitgliedstaaten des Abkommens bereits in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland Hartz IV bekommen. "Wir wollen die Zuwanderung von Fachkräften, aber keine Zuwanderung in die Sozialsysteme", begründete das Ministerium damals die Entscheidung.
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