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  • Berlin: anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant

    Die Deutsche Welle sendete am 23.3.2009 (und danach in Wiederholungen bis 24.3.)

    "Krank und ohne Papiere",



    einen Beitrag von Jana Paraigis. (unter der Rubrik "Gesundheit", nicht etwa unter "Herumpfuschen an verfehlter Immigrationspolitik")

    http://www.dw-world.de/dw/article/0,,4109214,00.html

    Das Land Berlin möchte den „anonymen Krankenschein“ für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis einführen, erstmals in Deutschland.

    Eine pseudonymisierte Westafrikanerin Fatima Addo beklagt sich. Aus Angst, abgeschoben zu werden, nennt sie ihren richtigen Namen nicht. Sie will gern zum Arzt gehen, fürchtet aber, abgeschoben zu werden. Sie lebt seit Jahren illegal in Berlin.

    Wie finanziert sich die sympathische „hübsche junge Frau mit den kurzen lockigen Haaren“, die ja unser aller Mitleid und Unterstützung verdient, eigentlich? Von Ersparnissen, Spenden oder vom Verkauf gebrauchter Handys von Bekannten? Beim Vermieter brauchte sie ja auch keine Bankverbindung für die Miete angeben, bei Kontoeröffnung keinen Pass? Wohin werden ihr die Einkünfte überwiesen?

    Unabhängig vom Inhalt: Was ist das eigentlich für ein Journalismus-Stil? Eine Person wird mit Vornamen und Nachnamen explizit genannt, kurz darauf wird aber erklärt, dass das aber gar nicht ihr richtiger Name ist! Warum sagt man dann nicht einfach z.B. „eine ungenannt sein wollende Person“? Ist das noch Journalismus oder schon Agitation oder Propaganda?

    Sollen hier Emotionen geschürt werden, oder will man sachlich korrekt informieren?

    „Bisher können sich Menschen wie Fatima Addo, wenn sie schwanger sind, eine Lungenentzündung oder Gelenkprobleme haben, nicht einfach untersuchen lassen.“

    Im weiteren Text widerspricht sich die Journalistin selbst: sie können sehr wohl, müssen aber damit rechnen, dass ihr Verhalten dann eben an´s Licht kommt.

    Sie könnte aber abgeschoben werden. Dann hat sie entweder keinen glaubhaften Grund, als Flüchtling anerkannt zu werden, oder das Asylverfahren müsste verbessert werden.

    So aber wird eine Grauzone zementiert.

    Auch Migranten ohne Papiere wollen im Krankheitsfall behandelt werden, aber in Deutschland herrscht ja die böse, böse, diskriminierende, hinterhältige Übermittlungspflicht: das Sozialamt zahlt zwar eine Krankenbehandlung, dann werden auch Daten an Ausländerbehörde übermittelt. Entsetzlich! Ich bin jetzt aber echt betroffen...

    Der Staatssekretär für Gesundheit der Berliner Linkspartei, Benjamin-Immanuel Hoff, beklagt, dass deswegen Krankheiten verschleppt und erst im letzten Moment behandelt werden, was nicht nur die Krankheit verschlimmert, sondern dann auch höhere Behandlungskosten bedeutet.

    Er prüft derzeit mit einer Arbeitsgruppe die Einführung eines anonymen Krankenscheines, zumindest für akute medizinische Notfälle.

    Geschätzte Kosten 5 Millionen Euro pro Jahr, da in Berlin leben ca. 100.000 Menschen „ohne Papiere“ leben.

    In Italien und Spanien gebe es seit ca. 10 Jahren ähnliche Verfahren, laut Burkhard Bartholome vom Berliner „Büro für medizinische Flüchtlingshilfe.“

    Er hofft, dass sich der Krankenschein auch in Berlin politisch durchsetzen lässt und bereits nächstes Jahr eingeführt wird. So könne das Modell auch in anderen Bundesländern salonfähig gemacht werden. Für die Illegalisierten wäre es jedenfalls eine grosse Erleichterung...

    Wieder Journalismus: nicht die Person verhält sich illegal, sondern der böse Gesetzgeber, die böse Mehrheitsgesellschaft, die sie hinterhältiger- und gemeinerweise in die Illegalität treibt.

    Und die Emotionalisierung und das Drücken auf die Tränendrüse: schwanger
    oder Lungenentzündung...

    Natürlich möchte wohl keiner von uns ohne Krankenversicherung krank werden. Das Problem liegt aber auf der Ebene der Anerkennung als Flüchtling, z.B. als politisch oder religiös verfolgt. Wenn man wirklich gründlich helfen wollte, müsste man das Anerkennungsverfahren für Flüchtlinge verbessern.

    „Berlin ist arm, aber sexy“ .. und „dhimmy“ wenn man dieses Wort kleingeschrieben und internationalisiert als Adjektiv benutzen mag.

    Aber es soll ja nicht bei Berlin bleiben...

    Das Erfolgsmodell Berlin bereichert...

    Die Deutsche Welle hat noch einige andere Beiträge zum Thema, ein Beispiel:

    http://www.dw-world.de/dw/episode/0,,3957865,00.html

    Da will die Berliner Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher will den Betroffenen mit dem geplanten anonymen Krankenschein helfen. Gleichzeitig versucht das Land Berlin, die Meldepflicht zu verändern...

    Sie will helfen, die Liebe, die Gute, die Selbstlose. Sicher gibt sie was von ihren kargen Einkünften ab.
    Ursprünglich wurde dieser Artikel in diesem Thema veröffentlicht: Berlin: anonymer Krankenschein für 100.000 Illegale geplant - Erstellt von: Q Original-Beitrag anzeigen
    Kommentare 10 Kommentare
    1. Avatar von der wache Michel
      der wache Michel -
      Bei Krankheit droht Abschiebung

      MEDIZIN Behörden sind sich uneins, ob "Illegale" nach einem Krankenhausbesuch gemeldet werden müssen. Deshalb werden Flüchtlinge oft gar nicht behandelt

      VON MANUELA HEIM BERLIN tazWer als "illegaler" Flüchtling in Deutschland sein Recht auf medizinische Behandlung in Anspruch nimmt, dem droht im Zweifel der Abschiebeknast. Zwar gilt seit zwei Jahren eine Vorschrift, die Behandlung und Abrechnung ohne eine Meldung an die Ausländerbehörden ermöglichen soll. Die nützt den Betroffenen aber wenig, denn die Behörden sind sich uneins, wie die Regelung auszulegen ist. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben auch Menschen ohne Aufenthaltsstatus Anspruch auf erforderliche medizinische Behandlung. Außer in absoluten Notfällen nehmen aber die wenigsten Krankenhäuser "Illegale" auf. Denn ihre Leistungen bekommen sie in der Regel nicht erstattet, oder bei der Abrechnung droht die Meldung an die Ausländerbehörde. Aus diesem Grund gibt es seit Jahren Einrichtungen wie die Medibüros oder die Malteser Migranten Medizin, die Behandlungen mithilfe von Spenden finanzieren. Als kürzlich das Berliner Medibüro kurz vor der Pleite stand, entbrannte ein seit Jahren schwelender Streit über eine politische Lösung. Die ehrenamtliche Einrichtung ist Teil einer deutschlandweiten Bewegung zur medizinischen Flüchtlingshilfe. Die finanzielle Lage ist auch in Städten wie Düsseldorf und Hamburg dramatisch. "In den letzten zwei Jahren hat sich die Zahl der Menschen, die zu uns kommen, verdoppelt", sagt Arne Cordua vom Hamburger Medibüro. Rund 2.000 Patienten seien es jährlich. In Hamburg, München oder Bremen gibt es Ansätze zu Einzellösungen der Finanzierungsfrage. Das Ziel, für das Flüchtlingseinrichtungen in Deutschland kämpfen, ist aber ein anderes: Die Daten von "Illegalen", die nach Asylbewerberleistungsgesetz behandelt werden, sollen nicht mehr an die Ausländerbehörden gemeldet werden dürfen. Tatsächlich sieht eine 2009 erlassene Verwaltungsvorschrift für bestimmte Fälle eine Geheimnispflicht öffentlicher Einrichtungen vor, über deren Auslegung es aber unterschiedliche Auffassungen gibt. Bei der Abrechnung einer Krankenhausbehandlung dürften "Sozialämter keine Daten über die Patienten an die Ausländerbehörde übermitteln", heißt es etwa in einer Stellungnahme der Staatsministerin für Integration, Maria Böhmer (CDU). Entscheidend sei dabei nicht die Schwere der Erkrankung, sondern dass der Betroffene direkt ins Krankenhaus gehe. Im Bundesgesundheitsministerium geht man ebenso davon aus, dass durch die Verwaltungsvorschrift "die Weitergabe personenbezogener Daten durch öffentliche Einrichtungen unterbunden wurde". TAZ
    1. Avatar von Turmfalke
      Turmfalke -
      Zitat Zitat von der_wache_Michel Beitrag anzeigen
      Bei Krankheit droht Abschiebung

      MEDIZIN Behörden sind sich uneins, ob "Illegale" nach einem Krankenhausbesuch gemeldet werden müssen. Deshalb werden Flüchtlinge oft gar nicht behandelt

      VON MANUELA HEIM BERLIN tazWer als "illegaler" Flüchtling in Deutschland sein Recht auf medizinische Behandlung in Anspruch nimmt, dem droht im Zweifel der Abschiebeknast. Zwar gilt seit zwei Jahren eine Vorschrift, die Behandlung und Abrechnung ohne eine Meldung an die Ausländerbehörden ermöglichen soll. Die nützt den Betroffenen aber wenig, denn die Behörden sind sich uneins, wie die Regelung auszulegen ist. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben auch Menschen ohne Aufenthaltsstatus Anspruch auf erforderliche medizinische Behandlung. Außer in absoluten Notfällen nehmen aber die wenigsten Krankenhäuser "Illegale" auf. Denn ihre Leistungen bekommen sie in der Regel nicht erstattet, oder bei der Abrechnung droht die Meldung an die Ausländerbehörde. Aus diesem Grund gibt es seit Jahren Einrichtungen wie die Medibüros oder die Malteser Migranten Medizin, die Behandlungen mithilfe von Spenden finanzieren. Als kürzlich das Berliner Medibüro kurz vor der Pleite stand, entbrannte ein seit Jahren schwelender Streit über eine politische Lösung. Die ehrenamtliche Einrichtung ist Teil einer deutschlandweiten Bewegung zur medizinischen Flüchtlingshilfe. Die finanzielle Lage ist auch in Städten wie Düsseldorf und Hamburg dramatisch. "In den letzten zwei Jahren hat sich die Zahl der Menschen, die zu uns kommen, verdoppelt", sagt Arne Cordua vom Hamburger Medibüro. Rund 2.000 Patienten seien es jährlich. In Hamburg, München oder Bremen gibt es Ansätze zu Einzellösungen der Finanzierungsfrage. Das Ziel, für das Flüchtlingseinrichtungen in Deutschland kämpfen, ist aber ein anderes: Die Daten von "Illegalen", die nach Asylbewerberleistungsgesetz behandelt werden, sollen nicht mehr an die Ausländerbehörden gemeldet werden dürfen. Tatsächlich sieht eine 2009 erlassene Verwaltungsvorschrift für bestimmte Fälle eine Geheimnispflicht öffentlicher Einrichtungen vor, über deren Auslegung es aber unterschiedliche Auffassungen gibt. Bei der Abrechnung einer Krankenhausbehandlung dürften "Sozialämter keine Daten über die Patienten an die Ausländerbehörde übermitteln", heißt es etwa in einer Stellungnahme der Staatsministerin für Integration, Maria Böhmer (CDU). Entscheidend sei dabei nicht die Schwere der Erkrankung, sondern dass der Betroffene direkt ins Krankenhaus gehe. Im Bundesgesundheitsministerium geht man ebenso davon aus, dass durch die Verwaltungsvorschrift "die Weitergabe personenbezogener Daten durch öffentliche Einrichtungen unterbunden wurde". TAZ
      Ob Abschiebung droht, interessiert mich weniger - zumal in der Realität nicht abgeschoben wird - , sondern, wer diese Kosten bezahlt in einem Staat, in dem wesentliche Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen nicht mehr als Versicherungsleistung anerkannt werden, ganz harmlos beginnend mit der Augeninnendruckprüfung als Vorsorge gegen den Grauen und vor allem den gefährlichen Grünen Star, der die Erblindung zur Folge hat.

      Die Kosten werden also getragen von der Allgemeinheit, die schon unter der immer weiter zunehmenden Abgaben- und Steuerlast stöhnt und deren Zwangs-Versicherungsleistungen auf ein Minimum zusammengeschrumpft werden.

      Ich lese, daß hier mit den

      Sozialämter (n)
      abgerechnet wird wie auch hier beispielsweise erwähnt mit

      Medibüros oder die Malteser Migranten Medizin
      die sich angeblich nur über Spenden finanzieren, was aber eine glatte Lüge ist, denn neben Spenden erhalten diese Vereine und Verbände Zuwendungen vom Staat und den Bundesländern, sind in Projekte eingebunden, die vom Staat bzw. einer Unterorganisation vom Staat finanziert werden. Es zahlt nicht der freiwillige Spender, sondern wir alle, die wir ja angeblich über zu wenig Geld verfügen, um das eigene Sozialwesen und die nötigen Kosten der Infrastruktur eines Industriestaates zu finanzieren. Leider ist es verboten, die Schlaglöcher mit Blümchen zu bepflanzen, sonst hätte ich dies schon hier und da getan. Der Niedergang eines Staates sollte auch ein wenig Spaß machen! Schwiegermuttergeeignete Topfpflanzen bekommt man schon für -,49 Euro.
    1. Avatar von der wache Michel
      der wache Michel -
      Arndt Weber Gesetzliche Krankenversicherung
      - Leistungen -
      Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.06.2011 abschließend beraten und
      beschlossen:
      Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
      konnte.
      Begründung
      Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass bilaterale Abkommen - betreffend
      die Soziale Sicherheit - geändert und dem sich aus dem Grundgesetz ergebenden
      Gleichbehandlungsgrundsatz angepasst werden.
      Zur Begründung wird ausgeführt, die Bundesrepublik Deutschland sei mit einer
      Vielzahl anderer Staaten Abkommen über die Soziale Sicherheit eingegangen.
      Beispielhaft sei hier das deutsch-türkische Abkommen zur Sozialen Sicherheit vom
      30. April 1964 erwähnt. Aus dem Inhalt dieses Abkommens könne sich nach Ansicht
      des Petenten auch eine kostenlose Familienversicherung für die in der Türkei
      lebenden Familienangehörigen zu Lasten der deutschen gesetzlichen
      Krankenversicherung (GKV) ergeben.
      Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
      Unterlagen verwiesen.
      Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
      Bundestages eingestellt. Es gingen 10.972 Mitzeichnungen sowie
      386 Diskussionsbeiträge ein.
      Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
      Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die in Abstimmung
      mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erfolgte, wie folgt dar:
      Der Petitionsausschuss stellt grundlegend fest, dass in der Türkei oder etwa im
      ehemaligen Jugoslawien lebende Familienangehörige eines in Deutschland
      krankenversicherten Arbeitnehmers im Krankheitsfall Leistungen der
      Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates erhalten. Die der Krankenversicherung
      des Wohnsitzstaates hierdurch entstehenden Kosten sind von der deutschen
      Krankenversicherung zu erstatten. Rechtsgrundlage dieser Regelung sind das
      deutsch-türkische Abkommen vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit und im
      Verhältnis zu Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina sowie dem Kosovo
      das deutsch-jugoslawische Abkommen vom 12. Oktober 1968 über Soziale
      Sicherheit. Mit Kroatien und Slowenien wurden eigene
      Sozialversicherungsabkommen am 24. November 1997 bzw. am 24. September
      1997 geschlossen. Bezüglich Mazedonien ist am 1. Januar 2005 das am 8. Juli 2003
      unterzeichnete Abkommen in Kraft getreten.
      Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass es sich bei diesen Regelungen jedoch
      nicht um eine Besonderheit in den von Deutschland mit anderen Staaten
      geschlossenen Sozialversicherungsabkommen handelt. Sie entsprechen
      internationalem Standard, wie er bereits seit vielen Jahrzehnten üblich ist. Die
      Regelungen finden Anwendung in der allgemeinen Praxis sowohl des
      zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts (bilaterale Sozialversicherungsabkommen)
      als auch des überstaatlichen Sozialversicherungsrechts (EURegelungen
      über Soziale Sicherung - VO (EWG) Nr. 1408/71 -). Sie beinhalten u. a.,
      dass die Beiträge der Versicherten in aller Regel nicht nur der Abdeckung des
      eigenen Krankenversicherungsschutzes dienen, sondern zusätzlich auch der
      Abdeckung des Schutzes der nicht erwerbstätigen Familienangehörigen, die im
      Herkunftsland des Versicherten wohnhaft geblieben sind.
      Um nicht in jedem einzelnen Behandlungsfall eine verwaltungsaufwändige
      Abrechnung mit der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates der
      Familienangehörigen durchführen zu müssen, erfolgt die Abrechnung der Kosten in
      Bezug auf die Türkei, Serbien, Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina durch
      kalenderjährlich zu vereinbarende Monatspauschalbeträge je Familie. Diese Beträge
      basieren auf den Durchschnittskosten der in den Wohnsitzstaaten geschützten
      Personen nach dortigem Recht und berücksichtigen die durchschnittliche Zahl der in
      diesen Staaten wohnenden Familienangehörigen. Bei der Abrechnung wird auf das
      Kostenniveau in den Wohnsitzstaaten der Familien abgestellt (d. h. auf den
      durchschnittlichen monatlichen Aufwand in der jeweiligen Landeswährung).
      Der vereinbarte Monatspauschalbetrag wird je Familie unabhängig von der Zahl der
      anspruchsberechtigten Familienangehörigen gezahlt. Der Petitionsausschuss betont,
      dass das pauschalierte Abrechnungsverfahren den Verwaltungsaufwand wesentlich
      verringert und daher auch im Interesse der deutschen Krankenkassen liegt. Für das
      Jahr 2008 belief sich beispielsweise der vereinbarte vorläufige
      Monatspauschalbetrag für die Betreuung einer Familie in der Türkei auf umgerechnet
      48,50 Euro. Der türkischen Krankenversicherung wurden für dieses Abrechnungsjahr
      bislang insgesamt umgerechnet rund 10,98 Mio. Euro von der deutschen
      Krankenversicherung erstattet (Stand 12/2009). Die gegenüber den übrigen
      genannten Staaten vorgenommenen Erstattungszahlungen (jeweils noch nicht
      vollständig abgerechnete Zeiträume zum Stand 12/2009) betrugen für das Jahr 2007
      für Bosnien und Herzegowina (einschließlich Serbische Republik) rund
      0,51 Mio. Euro sowie für 2005 für Serbien (ohne Kosovo) rund 0,27 Mio. Euro und für
      Montenegro rund 2.800 Euro. Demgegenüber beliefen sich die Gesamtausgaben der
      deutschen gesetzlichen Krankenversicherung z.B. im Jahr 2008 auf rund
      150,90 Mrd. Euro (2009: rund 165,4 Mrd. Euro). Diese Zahlen belegen, dass der
      Anteil der gegenüber den vorgenannten Abkommensstaaten zu leistenden
      Erstattungsbeträge zusammengefasst rund 0,007 Prozent der Gesamtausgaben der
      deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (2008) ausmacht.
      Die Familienversicherung der in den genannten Ländern lebenden Familienmitglieder
      ist eine sinnvolle Einrichtung, weil sie dazu beitrug, dass sich ein Teil der aus diesen
      Ländern angeworbenen Arbeitnehmer dafür entschieden hatte, ihre
      Familienangehörigen nicht mit nach Deutschland zu nehmen. Auch heute noch ist
      diese Regelung für einen Teil der über 500.000 aus der Türkei und ca. 280.000 aus
      den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien sozialversicherungspflichtig
      beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland von Bedeutung, deren
      Familienangehörigen nicht nach Deutschland nachzogen, sondern aufgrund der
      Familienversicherung im jeweiligen Heimatland geblieben sind.
      Der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entstehen durch diese
      Regelungen keine Mehrbelastungen, sondern sogar erhebliche Einsparungen. Die
      Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die
      Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht
      nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen, Gebrauch machen. Dies wird
      deutlich, wenn man berücksichtigt, dass sich im Jahr 2008 die Kosten der deutschen
      gesetzlichen Krankenversicherung je Mitglied im Durchschnitt auf monatlich rund
      246 Euro (2009: rund 261 Euro) beliefen. Hinzu kommen die bereits erwähnten
      erheblichen Einsparungen an Verwaltungskosten durch das unbürokratische
      Verfahren der Monatspauschalbeträge.
      Hinsichtlich des versicherten Personenkreises weist der Petitionsausschuss darauf
      hin, dass für den Fall der Kostenabrechnung auf der Grundlage von o. g.
      familienbezogenen Monatspauschalbeträgen sich der Kreis der
      anspruchsberechtigten Familienangehörigen nach den Rechtsvorschriften des
      Wohnsitzstaates der Familienangehörigen richtet. Zum anspruchsberechtigten
      Personenkreis gehören im Verhältnis zu den vorgenannten Vertragsstaaten
      regelmäßig die Ehefrau, sofern sie nicht selbst versichert ist, und die minderjährigen
      Kinder eines Versicherten. Zu der Behauptung der Mitversicherung einer
      moslemischen Zweitfrau sei darauf hingewiesen, dass 1926 die Einehe in der Türkei
      gesetzlich verpflichtend eingeführt wurde.
      Eltern eines Versicherten mit Wohnsitz in der Türkei, Serbien, Montenegro, Bosnien
      und Herzegowina sowie dem Kosovo sind nur dann ausnahmsweise
      anspruchsberechtigt, wenn sie nicht ohnehin leistungsberechtigt nach den
      Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates aufgrund einer eigenen Versicherung (z. B.
      wegen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung) oder der Versicherung einer
      anderen Person sind, sie dabei nicht über eigene Einkünfte bzw. Eigentum verfügen
      und der unterhaltsverpflichtete Versicherte ihnen gegenüber tatsächlich
      Unterhaltsleistungen erbringt. Geschwister eines Versicherten gehören in keinem der
      Länder zu den anspruchsberechtigten Personen. Sofern etwa Eltern eines türkischen
      oder jugoslawischen Versicherten ihren Aufenthalt nach Deutschland verlegen, gilt
      deutsches Krankenversicherungsrecht mit der Folge, dass Ansprüche des v.g.
      Personenkreises gegenüber der deutschen Krankenversicherung nicht bestehen;
      Eltern werden nach deutschem Recht nicht von der Familienversicherung erfasst.
      Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass es aufgrund der genannten
      Sozialversicherungsabkommen nicht zu einer ungerechtfertigten Besserstellung
      ausländischer Versicherter in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung
      kommt. Die Sozialversicherungsabkommen stehen im Einklang mit internationalen
      und supranationalen Standards wie sie innerhalb der EU bestehen und werden strikt
      eingehalten.
      Durch die Anwendung des deutsch-türkischen und deutsch-jugoslawischen
      Sozialversicherungsabkommens entstehen der deutschen gesetzlichen
      Krankenversicherung keine Mehrbelastungen, sondern sogar Einsparungen, da die
      Familienangehörigen in ihren Herkunftsländern verbleiben und somit nicht zu den
      deutlich höheren deutschen Sätzen medizinisch versorgt werden müssen. Die
      Vereinbarung zur Abrechnung der zu erstattenden Kosten für die
      Sachleistungsaushilfe basierend auf Monatspauschalen führt im Ergebnis zu
      erheblichen Kostenreduzierungen bei den gesetzlichen Krankenkassen,
      insbesondere wegen des unbürokratischen Verwaltungsverfahrens.
      Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht
      stellen, im Sinne des in der Petition vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er
      empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

      https://epetitionen.bundestag.de/ind...petition=14686
      https://epetitionen.bundestag.de/files/1098.pdf
    1. Avatar von Turmfalke
      Turmfalke -
      Ich lese und lese:

      Wo werden die Abkommen mit den arabischen Ländern erwähnt?

      Warum wird unterschlagen, daß selbst, wenn ein Staatsangehöriger besagter Länder sich in einem nicht abgeschlossenen Asylverfahren befindet, die Familienmitglieder im Heimatland bereits über unsere Krankenkassen familienversichert sind? Wo lese ich, daß diese Regelung auch für Ausländer mit nicht gesichertem Aufenthaltsrecht gilt, wie vorübergehend Geduldete (deren Asylanträge nicht anerkannt wurden)? Wo lese ich, daß diese Mitversicherung auch für die die im Heimatland verbliebenen Angehörigen der in Deutschland Sozialhilfe beziehenden Ausländer gilt?
    1. Avatar von Realist59
      Realist59 -
      TAZ, Linke, Grüne und SPD sowie die zahlreichen Unterstützergruppen sollten die Kosten tragen.Das wäre mal gelebte Solidarität
    1. Avatar von Pleiades
      Pleiades -
      Wusste nicht, dass das so einfach ist. Wozu dann noch Beiträge zur KV zahlen?
    1. Avatar von murktimon
      murktimon -
      Hm,man kann es den Menschen ja schlecht übel nehmen das sie das machen.
      Deshalb wäre mir ja auch lieber Überflüssige Industrie in den jeweiligen Ländern anzusiedeln.
      Das schafft dort tendenziell Wohlstand und notwendige Infrastruktur.

      Wir karren aber lieber diese Menschen hier rein,erzeugen ein Überangebot von Arbeitskräften und verarmen die ursprüngliche Gesellschaft.
    1. Avatar von Elena Markos
      Elena Markos -
      Der Vorschlag, all die Unterstützer "Kein Mensch ist illegal" mal in die Pflicht zu nehmen, hat was für sich. Sollen die doch mal die Behandlungskosten für ihre Schätze tragen. Sollen die doch mal das ganze asoziale Gesibndel bei sich unterbringen - dann denken sie um. Aber leider erst dann!
    1. Avatar von ottovonbismarck
      ottovonbismarck -
      Ihr wisst doch, wie heißt es so schön: Ihr werdet ernten, was ihr sät! Und das was es zu ernten gibt, nimmt bereits seinen Anfang! Wenn dann noch die Krankenkassen deshalb unsere Beiträge erhöhen, ach wie schön ist das denn!
    1. Avatar von Elena Markos
      Elena Markos -
      Gar nicht schön!
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