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  • AW: Bimbam oder Muezzinruf?

    Kirchenglocken sind nonverbal. Der Ruf des Muezzins hingegen ist islamische Propaganda, die für Nicht-Mohammedaner beleidigend ist. Einem Hindu oder Buddhisten öffentlich entgegenzuschreien, dass seine Götter nicht existieren und nicht verehrungswürdig seien, ist ein klarer Verstoß gegen §166 StGB, die Kirchenglocken, die ein wortloses Signal sind, hingegen nicht.
    Das wäre vergleichbar mit Lautsprechern an Kirchentürmen, die 5-mal am Tag plärren: "Mohammed ist ein Dummkopf!" So etwas würde ja auch nicht akzeptiert werden.

    Ein Kopftuchverbot kann durchaus so in einem Gesetz formuliert werden, dass es Ordenstrachten nicht miteinschließt. Man kann z.B. vorschreiben, dass das Kopftuch den Hals und das Kinn nicht verdecken darf. In diesem Fall müssten nur ganz wenige Orden ihre Tracht geringfügig anpassen. Auch eine Ausnahmebestimmung für religiöse Orden ist denkbar. Da es im Islam keine monastischen Orden gibt, wären Mohammedanerinnen also auch nicht ausgenommen.
    Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Das Problem ist, dass es keinen politischen Willen gibt, sich gegen den Islam zu stellen.
    Ursprünglich wurde dieser Artikel in diesem Thema veröffentlicht: Bimbam oder Muezzinruf? - Erstellt von: Cherusker Original-Beitrag anzeigen