„Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam“

Der Verfassungsrechtler Prof.-Dr. Karl Albrecht Schachtschneider zeigt, dass gläubige Muslime von unserem Wertesystem nicht zu erreichen sind, und er weist trotz einiger gegenteiliger Bemühungen immanent nach, dass der Islam, weil bereits durch und durch weltlich, nicht zu verweltlichen, nicht zu säkularisieren ist:

– Die Entfernung aller die alleinige Gültigkeit des Islams in Frage stellenden Gegenstände, Kruzifixe, Kippas, Weihnachtsbäume aus der Öffentlichkeit ergibt sich aus der alleinigen Gültigkeit des Islam

– Muslime erkennen das Verbot des Glaubenswechsels oder -austritts nicht als verfassungsfeindlich. Der Staat kann eine Religionsgemeinschaft nicht zwingen, Glaubenswechsel oder -austritt zuzulassen

– Die Rechtschöpfung aus dem Glauben ist ihnen selbstverständlich.
– Religiöses Handeln ist für Muslime immer auch gesetzliches Handeln.
– Das Einverständnis der anderen wird vorausgesetzt oder erzwungen.

– Jeder Mensch muß religiös gebunden sein. Der Islam bindet die Handlungen aller Menschen.
– Muslimen fehlt „Ungläubigen“ gegenüber jedes Unrechtsbewußtsein.
– Es gibt keinen „Islamismus“, der Begriff beleidigt alle Muslime; Islam ist Islam. Der islamische Fundamentalismus ist schon immer Teil der Tradition.

– Gleiche Rechte von Männern und Frauen sind nicht wesentlich für deren Würde. Ihre Würde sehen sie darin, Muslime zu sein.

– Die islamische Rechtsordnung ist vornehmlich Pflichtenordnung.

– „Die Lösung für Probleme der Welt“ stammt von Allah. Wo das nicht akzeptiert wird, können und wollen Muslime „niemals heimisch werden“.

– Im Islam gibt es keinen Vorrang der staatlichen Rechtsordnung vor der Ausübung der Religionsfreiheit. Weltliche und transzendentale Wirklichkeiten werden nicht getrennt betrachtet
.
– Der Islam behauptet sich jederzeit gegen das Recht „Ungläubiger“, er maßt sich einen Zugriff auf die allgemeinen Gesetze an.

– Aufklärerische Trennung von Religion und Politik ist dem Islam wesensfremd; sie kann von den Muslimen nicht verlangt werden.

– Der Islam kann nicht säkularisiert werden, er ist bereits säkularisiert. Es gibt keine von weltlichen Belangen abtrennbare Kirche, „Islam ist Islam“.
– Religiöse und weltliche Vorschriften konkurrieren nicht, sondern das Gesetz Allahs ist für alle und alles bestimmt. Muslime leben in einer Welt.

– Der Islam ist eine politische Religion, die das gesamte Leben regelt, der Islam ist weltlich.
– Das Sein des Islam besteht in seiner weltweiten Durchsetzung, wobei Muslime den Tod nicht scheuen.

– Die Beherrschung von Muslimen durch Ungläubige ist Allah zuwider, sich nicht-islamischer Herrschaft zu entziehen, so gut es geht, ist für jeden Muslim im mehrheitlich nicht-islamischen Ausland Pflicht.

– Wenn sich der Islam von seiner Verbindlichkeit für die Politik nachhaltig lossagt, dann ist er nicht „säkularisiert“, sondern er hört auf zu bestehen. Weltliche und religiöse Herrschaft sind ineinander verwoben.

– Die islamische Volksgemeinschaft, die Ummah, ist von Allah (nicht von „Gott“) als die beste Nation geschaffen worden. Selbstbestimmung des Volkes? Im Islam bestimmt Allah, und was der bestimmt, bestimmen die Herrscher und ihre Religionsgelehrten.

– Der säkulare, der weltliche Islam, bildet in nicht-islamischen Staaten Gegengesellschaften; sie sind durchaus von dieser Welt.

– Die islamischen Herrscher haben schon immer durchgerechnet, womit sie sich finanziell besser stünden, bei Nicht-Konversion eines „Ungläubigen“ oder bei der Verweigerung dessen Konversion und lebenslanger Zahlung der Jizya, der Kopfsteuer, oder mit seiner Vertreibung oder Ermordung sowie Einzug seines Vermögens. Was könnte säkularer sein?

Fazit von Karl Albrecht Schachtschneider: gläubige Muslime sind von unserem Wertesystem nicht zu erreichen – Ihre „RELIGION“ ist als Polit-Agenda bereits säkularisiert – und steht konträr zum GRUNDGESETZ !

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