Ab 1. August ist es verboten, in der Öffentlichkeit ein Kleidungsstück zu tragen, das das Gesicht verbirgt. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe von 1.000 dänischen Kronen (rund 134 Euro). Das hat eine Mehrheit im dänischen Parlament heute nach langen Diskussionen, die die Regierung und mehrere Parteien intern gespaltet haben, angenommen.
75 Abgeordnete stimmten dafür, 30 stimmten dagegen. Die Sozialdemokraten, die Dänische Volkspartei, die Linkspartei und die Konservativen stimmten zusammen mit zwei einsamen Vertretern der Liberal Allianz dafür. Die anderen Abgeordneten der LA stimmten zusammen mit der Einheitsliste, den Alternativen, den Radikalen, SF und der Sozialdemokratin Mette Gjerskov dagegen.
Mit dem Vermummungsverbot sind nicht nur die muslimischen Kleidungsstücke Niqab und Burka im öffentlichen Raum illegal. Auch künstliche Bärte, Masken und Kappen, die das Gesicht bedecken, sind verboten.
Man darf allerdings sein Gesicht weiter bedecken, wenn es „einem Zweck“ dient – etwa, wenn man in den kalten Wintermonaten den Schal über die Nase zieht, oder wenn man auf dem Weg zu einer Faschingsparty ist. Es ist Aufgabe des einzelnen Polizisten, zu entscheiden, ob das Gesicht korrekt bedeckt ist. Bei wiederholter Gesetzesübertretung wird die Geldbuße auf bis zu 10.000 DK erhöht.
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