AfD Bundestagsfraktion erhebt Verfassungsklage gegen Merkel
Dabei setzt die Bundestagsfraktion der AfD mit ihrer am 14. April 2018 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereichten Organklage gegenwärtig das um, was die CSU-Führung nach Seehofers Aussage bereits im Februar 2016 in der Schublade hatte und dann, aus Sorge um den eigenen Machterhalt, fallen ließ.
Nun muß sich also Merkel unter dem Aktenzeichen 2 BvE 1/18 vor Deutschlands höchstem Gericht verantworten. In einem Rechtsstaat ist die Regierung dazu verpflichtet und berufen, nach Recht und Gesetz zu handeln, nicht aber dieses in Teilen ohne ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren willkürlich außer Kraft zu setzen. Da die Kanzlerin jedoch genau Letzteres getan hat, ohne den als Verfassungsorgan allein zuständigen Bundestag überhaupt nur zu befragen, geschweige denn, die ihm als Gesetzgeber allein zuständige Entscheidung zu überlassen, hat sie nach mehreren dazu erstellten Gutachten die Verfassung gebrochen. Auch das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages schlägt in diese Kerbe. Diesen Verfassungsbruch möchte die AfD-Fraktion nunmehr vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wissen.
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