Wie Kindergeld-Banden den deutschen Steuerzahler betrügen

Die Masche der Kindergeld-Banden: Wie sie den deutschen Steuerzahler betrügen

 

Das berichtet der Focus unter dieser Überschrift.

Professionelle Banden erfinden laut einem Medienbericht Kinder, um damit bei den Behörden Kindergeld abzuzocken.
und
Erkennbar sei „ein Anstieg von Leistungsmissbrauch in organisierter Form.“
und
Aufmerksam wurden die Behörde, weil die Familienkassen im Jahr 2017 insgesamt 343 Millionen Euro Kindergeld an Konten im Ausland überwiesen. Die Zahl der begünstigten Kinder hat sich seit 2010 massiv erhöht, der Betrag gar verzehnfacht. Die meisten der Kinder lebten in Polen (103.000 Kinder), Kroatien (17.000 Kinder) und Rumänien (17.000 Kinder), hieß es im März 2018.
Bei den Betrugsfällen geht es darum, dass Banden Kinder „erfinden“, für die dann der deutsche Staat Kindergeld zahlt.
So funktioniert mitunter der Betrug:
  • Die Täter werben Landsleute aus ihrer Heimat an und bringen sie nach Deutschland.
  • Dort melden die Familien sich in verschiedenen Bundesländern mit Scheinadressen an.
  • Die Haupttäter helfen bei Behördengängen und Kontoeröffnungen.
  • Wichtige Unterlagen wie Mietvertrag und Freizügigkeits-Bescheinigung fälschen die Täter.
  • Anschließend stellen die Familien Kindergeldanträge bei den jeweiligen Familienkassen. Die kümmern sich um die Auszahlung der Gelder. In Deutschland gibt es 16 Familienkassen, je eine pro Bundesland.
  • Danach schicken die Haupttäter die Familien in die Heimatländer zurück.
  • Senden die Behörden eine Meldeaufforderung, reisen die Familien nach Deutschland, stellen sich vor und reisen wieder zurück.
  • Das Kindergeld kassiert der Haupttäter. Er behält die Bankkarten oder lässt sich eine Vollmacht ausstellen. Hin und wieder lässt er die Familien auch sein Konto für die Auszahlung angeben.

Auch Firmen wie beispielsweise Döner-Buden oder rumänische Abrißunternehmen gehören zu den Betrügern:

In den vergangenen Jahren gehörten oft auch Unternehmen zu den Täter-Netzwerken, wie die Bundesagentur für Arbeit ergänzend mitteilte. Die Firmen bestätigen, dass der Antragssteller bei ihnen einer Arbeit nachgeht. Dabei handelt es sich oft um eine Scheinbeschäftigung.
Offiziell statistisch nachweisbar ist die Höhe des Betrugs aber nur anhand von Überweisungen direkt an Auslandskonten. Das ist aber nur in Ausnahmefällen der Fall, denn die Betrüger haben ja üblicherweise Konten in Deutschland eröffnet, auf die das Kindergeld fließt. Damit dürfte der Schaden um ein Vielfaches höher liegen als offiziell bekundet wird.

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