Wer sich zur Übernahme der Lebenshaltungskosten von Flüchtlingen verpflichtet hat, muss selbst dann noch haften, wenn die Flüchtlinge ihr Asylverfahren erfolgreich abgeschlossen haben. Ein neues Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes (Az.: 22 K 7814/15), gegen das noch Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zulässig ist, bedeutet für mehrere Tausend private Flüchtlingshelfer in Deutschland ein nur schwer kalkulierbares Kostenrisiko. […]

Weiterlesen...