Wie soll der fromme Muselmann mit Ungläubigen umgehen?

„Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf. Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Zakah entrichten, dann gebt ihnen den Weg frei.“
(Sure 9 Vers 5; Quelle: www.islam.de)


In den Hadithen finden wir die Erläuterung dieses Verses:

„Du solltest ihnen [den Ungläubigen] drei Möglichkeiten lassen: Fordere sie auf, sich zum Islam zu bekennen. Wenn sie sich weigern, zwinge sie, eine Sondersteuer, die Jizya, zu zahlen und sich der islamischen Herrschaft zu unterwerfen. Wenn sie auch das verweigern, dann bringe sie um.”
(Sahih Muslim 19.4294)