Für Richter ist es oft schwer, zwischen moralisch verwerflichen und strafrechtlich relevanten Äußerungen auf Facebook zu unterscheiden. Doch der Fall eines 25-Jährigen aus Tettenweis war deutlich. Er hatte auf einen Post in der lokalen Gruppe "Spottet Pocking" geantwortet, in dem zu Sachspenden für Asylbewerber aufgerufen wurde. Sein Kommentar: "I hätt nu a Gasflasche und a Handgranate rumliegen für des Gfrast. Lieferung frei Haus."

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