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Schwesig will Unverheirateten künstliche Befruchtung bezahlen
Bundesfamilienministerin Schwesig will Unverheirateten künstliche Befruchtung bezahlen
Familienministerin Schwesig will die staatliche Förderung für künstliche Befruchtung nicht länger verheirateten Paaren vorbehalten. Das gehe „total an der Lebenswirklichkeit vorbei“.
21.06.2015
© dpa Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD)
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will die stattliche Förderung für künstliche Befruchtungen, die bislang Ehepaaren vorbehalten ist, auf Paare ohne Trauschein ausweiten. Sie könne nicht verstehen, „warum wir es Paaren so schwermachen, die sich nichts sehnlicher als ein Kind wünschen“, sagte Schwesig der „Bild am Sonntag“. Nur Ehepaaren die Kinderwunschbehandlung zu bezahlen, gehe „total an der Lebenswirklichkeit vorbei“, weil sich auch Paare ohne Trauschein Kinder wünschten.
Man darf sich fragen, warum Paare, die "sich nichts sehnlicher als ein Kind wünschen", solche Schwierigkeiten haben, vorher einander das Jawort zu geben, zumal dieses Jawort nicht nur die Absicherung der Ehepartner und des Kindes bedeutet, sondern auch eine Absicherung des Staates vor Unterhaltsübernahmen.Geändert von Turmfalke (21.06.2015 um 13:33 Uhr)
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AW: Schwesig will Unverheirateten künstliche Befruchtung bezahlen
Ich glaube, das böse Wort ist hier "Verantwortung", die niemand so recht übernehmen will. Dazu kommt die inflationäre Verwendung des Begriffs "Liebe", der auf sexuelle Befriedigung reduziert worden ist. Und schließlich ist da noch das fehlende "Vertrauen", das sich in unserer Zeit der Vertrauensbrüche kaum noch jemand leisten mag. Die "fortschrittliche" Gesellschaft frißt ihre Kinder, indem sie sie verhütet.
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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AW: Schwesig will Unverheirateten künstliche Befruchtung bezahlen
Wie wäre es mit Zentren, wo sich befruchtungswillige Frauen hinbegeben können, um sich von notgeilen Musels oder Jungafrikanern besamen zu lassen?
Das wäre doch erst recht im Sinne der Deutschland-Abschaffer.
Das ist billiger, und es gäbe weniger Vergewaltigungen.
Keiner macht alles richtig, und zahlt dafür Lehrgeld. Viele aber machen alles falsch, und lassen andere dafür bluten.
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22.06.2015, 15:29 #4
AW: Schwesig will Unverheirateten künstliche Befruchtung bezahlen
Am Ende geht es doch nur ums Geld. Mich würde es interessieren, welche Gefälligkeiten Frau Schwesig von der "Befruchtungslobby" erhalten hat. Oder hat sie selbst Kinderwunsch und ist unverheiratet oder lesbisch? Ich habe nicht recherchiert. Wie dem auch sei, an allen Ecken und Enden wird der deutsche Staat abgezockt.
Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.
Kalifatslehre. Darum geht es.
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22.06.2015, 15:50 #5
AW: Schwesig will Unverheirateten künstliche Befruchtung bezahlen
Tja, das ist die Folge, wenn Familien im Stich gelassen und die Normalbürger immer nur abgezockt werden. Hinzu kommt der Stress mit den "Zuwanderern" und "Talenten". Unter Stress vermehren sich auch Tiere nicht.
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22.06.2015, 16:52 #6
AW: Schwesig will Unverheirateten künstliche Befruchtung bezahlen
Kinder braucht das Land, die Verzweiflung bei den Politikern wächst. Kinderlose sollen Extrasteuern zahlen, schlug kürzlich die "Junge Union" vor. Vor rund 45 Jahren begann der Feldzug der Linken gegen die Familie. Man hat ganze Arbeit geleistet.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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22.06.2015, 17:46 #7
AW: Schwesig will Unverheirateten künstliche Befruchtung bezahlen
Kinderlose sollen Extrasteuern zahlen
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AW: Schwesig will Unverheirateten künstliche Befruchtung bezahlen
Trotzdem haben gerade die Linken dafür gesorgt, daß das Abenteuer Kind von immer mehr jungen Leuten abgelehnt wird. Die Gründe sind vielfältig, aber jeder einzelne dieser Punkte resultiert aus rotgrünen Reformen.
Durch die rotgrüne Regierung und ihre Arbeitsmarktreformen (Hartz IV, Leiharbeitsverhältnisse, Entsendegesetze, mehrfache Befristungen von Arbeitsverträgen, Zulassung von gering- bis unbezahlten Praktika) sehen sich immer weniger Menschen in der Lage, solide Grundlagen für eine Familiengründung zu schaffen. Gerade auch dadurch ist der Wegfall einer verdienenden Person kaum noch tragbar. Ist ja auch nicht gewünscht, denn ein Kind soll ja schon baldmöglichst in eine Kinderkrippe. Dies möchten aber vor allem die Mütter nicht, die sich zudem einer Doppelbelastung Haushalt/Familie ausgesetzt sehen, die sie eigentlich gar nicht bewältigen können.
Die Rentenreformen haben dafür gesorgt, daß es auch hier keine ausreichende Versorgung der Mütter geben kann, gerade auch, da das Rentenniveau immer weiter sinkt. Die drei anrechenbaren Jahre für ein Kind sind noch nicht einmal der Tropfen auf den heißen Stein. Bekommt eine Mutter Zwillinge, erhält sie nur einmal die Kindererziehungszeit, ebenso, wenn in die Kindererziehungszeit noch einmal eine Geburt fällt.
Dann sorgte gerade die rotgrüne Regierung unter Schröder dafür, daß das Unterhaltsrecht so weitgehend geändert wurde, daß der erziehende Teil das Nachsehen hat. Er erhält längstens drei Jahre Unterhalt, wobei eine Erwerbspflicht bereits besteht, wenn ein Kind drei Jahre alt geworden ist. Die Anzahl der Kinder, ihre besonderen Bedürfnisse und eventuelle Behinderungen spielen dabei keine Rolle, auch nicht, ob die Ehepartner eine Ehe, basierend auf der traditionellen Rollenteilung lebten. Es spielt noch nicht einmal eine Rolle, ob es sich um Eheleute oder um ein One-Night-Stand, das schwanger wurde, handelt, so hat die rotgrüne Regierung die Ehe geschleift. Denn auch ein One-Night-Stand erhält den gleichen Unterhalt wie eine Ehefrau oder ein Ehemann, der Kinder erzieht. Gleiche Höhe, gleiche Zeit, also maximal drei Jahre. Wer läßt sich unter solchen rechtlichen Bedingungen auf Ehe und Kinder ein? Bedingungen, die eine Ehe gleichsetzen mit einer Affäre für eine Nacht? Wo der Gesetzgeber keine ausreichenden Rahmenbedingungen für den Fall, daß die Ehe auseinandergeht, schafft?
Das gleiche ereignet sich übrigens im Hinterbliebenenrecht. Kommt der Familienernährer durch eine Krankheit oder einen unglücklichen Unfall zu Tode, erhält der erziehende Teil, wenn kleine Kinder im Haus sind und er noch keine 47 Jahre (schrittweise Anhebung bis zum Jahr 2029) alt ist, nur noch eine Hinterbliebenenrente von 25 Prozent der Rentenansprüche des verdienenden Ehepartners und dies auch nur für eine Zeit von 2 Jahren. Der Gang zum Sozialamt dürfte obligatorisch werden, zumal die kleine Witwenrente auch noch um Strafabschläge gekürzt wurde, wenn der Verstorbene zum Todeszeitpunkt noch keine 63 Jahre alt war (eigentlich der Normalfall für Familien mit Kindern). Ich zitiere, weils so schön ist und sich dieses System der Familienfreundlichkeit so ausgesprochen gut darstellt:
Die kleine Witwenrente erhält man, wenn man das 45. Lebensjahr noch nicht erreicht hat (Anmerkung: heutige Broschüren sprechen von 47 Jahren), keine Kinder erzieht und nicht erwerbsgemindert ist. Sie beträgt 25 Prozent der Rente, auf die Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Ist Ihr Ehepartner vor seinem 63. Lebensjahr gestorben, wird die kleine Witwenrente um einen Abschlag gemindert: Zur Vollendung des 60. Lebensjahres des Verstorbenen [..] beträgt der Abschlag 10,8 Prozent, zwischen dem 60. und dem 63. Lebensjahr beträgt der Abschlag 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem 63. Geburtstag. Die kleine Witwenrente ist auf 24 Monate begrenzt, denn der Staat geht davon aus, dass man nach dieser Zeit selbst für den Unterhalt sorgen kann. Bei kleinen Kindern unter drei Jahren gibt es zur kleinen Witwenrente noch einen Zuschlag. Der Zuschlag beträgt für das erste Kind 24,72 Euro und für jedes weitere Kind 12,63 Euro (in Ostdeutschland 21,93 Euro für das erste Kind und 10,97). [Stand Juli 2010]. Die volle Monatsrente des Verstorbenen darf jedoch nicht überschritten werden.
Wer bekommt unter solchen Rahmenbedingungen von den finanziellen und beruflichen Gegebenheiten, der rechtlichen Rahmenbedingung des Familien- und Unterhaltsrechts bis hin zur Absicherung für Familien im deutschen Rentenrecht noch Kinder? Nicht zu vergessen auch, daß gerade unter Rotgrün der Grundstein zu steigenden Nebenkosten (auch wenn ich die CDU unter Merkel nicht ausnehmen möchte) und rasant steigenden Mieten gelegt wurde, unter denen besonders Familien zu leiden haben.
Den aufmerksamen Lesern wird nicht entgangen sein, daß die aufgezählten Rentenwohltaten auch eine Erziehungsrente aufführten. Sie gilt aber nur für Unverheiratete oder Geschiedene. Die Erziehungsrente wird aus der eigenen Versicherung gezahlt und entspricht einer Rente, wie sie zu diesem Zeitpunkt wegen voller Erwerbsminderung gezahlt würde. Dazu muß noch eine Wartezeit von fünf Jahren bis zum Tode des Ehegatten erfüllt sein, dazu gibt es natürlich den Abschlag, sofern der erziehende Elternteil unter 63 Jahre alt ist (kein Witz!). Angerechnet werden auf die Erziehungsrente alle anderen Renten (es wird nur die höchste der Renten ausgezahlt) und der eigene Verdienst.Geändert von Turmfalke (22.06.2015 um 18:08 Uhr)
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