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  1. #1
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    Tritt in die Eier - 5400 € Strafe

    Ein Türke tritt einem Deutschen zwischen die Beine! Urteil: 5400€ Strafe.

    Kaum zu fassen. Umgekehrt hätte ich es ja verstanden wenn man sich die Gerichte hierzulande so anschaut. Aber so? Da muss der Mann wirklich einen top Anwalt haben!

    Was mich stört: Bei Urteilen, wo Menschen getötet oder vergewaltigt wurden.

    http://www.bild.de/regional/duesseld...1490.bild.html

    Gruß

    Sobieski
    Koran - Sure 3, Vers 54: "Und sie schmiedeten Listen, und Allah schmiedete Listen; und Allah ist der beste Listenschmied."
    Hört sich ganz nach dem Vater der Lügen an..

    Toleranz wird zum Verbrechen wenn sie dem Aufruf zum Mord, der Lüge, dem Terror und der absoluten Intoleranz gilt - also dem Islam!

  2. #2
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    AW: Tritt in die Eier - 5400 € Strafe

    Zitat Zitat von Sobieski_89 Beitrag anzeigen
    Ein Türke tritt einem Deutschen zwischen die Beine! Urteil: 5400€ Strafe.

    Kaum zu fassen. Umgekehrt hätte ich es ja verstanden wenn man sich die Gerichte hierzulande so anschaut. Aber so? Da muss der Mann wirklich einen top Anwalt haben!

    Was mich stört: Bei Urteilen, wo Menschen getötet oder vergewaltigt wurden.

    http://www.bild.de/regional/duesseld...1490.bild.html

    Gruß

    Sobieski
    Das Gericht sah diesen Tritt vermutlich als versuchtes Entmannungsritual, auch wenn der Türke dort, wo Männer anatomisch mit dem dritten Glied ausgestattet sind, das Schienbein vermutet:

    Jetzt saß Fahrer Kenan H. aus Köln wegen Körperverletzung auf der Anklagebank. Im Prozess sagte er: „Ich habe ihn nur gegen das Schienbein getreten!“
    Mit so mangelhaften Schulkenntnissen ausgestattet - das Aussehen spricht auch nicht gerade für eine gewisse Intelligenz - wundert es, daß dieser Kenan einen Audi fährt:

    Prompt steigt der Audi-Fahrer aus dem Wagen, schreit den Fußgänger an, tritt ihm voll in den Schritt!
    Ich weiß nicht, welche Anstellung dieser Kenan bekleidet oder welches Gewerbe er führt. Bleibt nur zu hoffen, daß nicht irgendwelche Prostituierte nun im Akkord anschaffen müssen, damit Kenan die Strafe bezahlen kann.

  3. #3

    AW: Tritt in die Eier - 5400 € Strafe

    Am Ende gab der Verteidiger des Treters nach. Kenan H. muss 5400 Euro zahlen, verliert seine Fahrerlaubnis und darf erst in zehn Monaten wieder einen Führerschein machen.
    Ich hoffe, er muß den Führerschein in Deutschland absolvieren und kannn ihn nicht billigst in der Türkei besorgen.

  4. #4

    AW: Tritt in die Eier - 5400 € Strafe

    Frage
    NTKULTUR
    29.03.2007, 18:41
    Beitrag #1

    Neuling


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    Hallo zusammen,

    ich las im Forum, dass bereits Fragen bezgl der Führerscheine aus der Türkei gestellt wurden. >Auch die Hinweise auf die entsprechende Gesetzgebung habe ich gelesen, ind er auf den ordentlichen Wohnsitz hingewiesen wird.

    Klar ist mir allerdings nicht geworden, wie das in meien konkreten Fall gehandhabt wird:

    Mein Mann, ist aus der Türkei hinzugezogen. Hatte einen Führerschein, den er in einer ordentlichen Fahrschule erworben hat. Nun soll er hier, nach sechs monaten- obwahl sein ständiger Wohnsitz nun D ist, einen neuen erwerben.
    Es steht auch eine Anstellung in Aussicht, die er aber ohne Führerschein nciht ausüben kann. DIes haben wir auch schriftlich.
    Es ist absolut nicht nachvollziebar, warum ein Führerschein, den man sechs Monaten nutzen durfte plötzlich ausser Kraft gesetzt werden kann. AUsser einer finanziellen Barriere, die weitere integrative Wege, wie eine Anstellung, verhindert, kann ich nicht sehen. Ein Führerschein kostet bis zu 2000 Euro. Eine klare Geldquelle, das seheh ich auch so, aber sonst kann ich keien Kausalität sehen, ausser einer - wie gesagt- wirtschaftlichen AUsbeutung.

    Gibt es Wege, um diese Zwangsfinanzierung von fahrschulen zu umgehen, bzw. sich ein recht auf Weiterführung eines (fast europäischen) Führerscheines zu gewährleisten?
    Es stand dort auch etwas von Ländern mit wirtschaftlichen ABkommen. Diese bstehen zwisschen der Türkei und Deutschland.

    Herzlichst bedank- im voraus.

    NTKULTUR
    Antwort
    WARUM das so ist, das müssen Sie die Politiker fragen, die die entsprechenden Gesetze gemacht haben.
    DASS das aber so ist, das ist völlig unstreitig.
    Die Türkei gehört zurzeit weder zur EU noch ist sie ein Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Sie gehört auch nicht zu den berühmtem "Listenstaaten", sondern ist ein sogenannter "Drittstaat".

    Daher gilt: Sobald ein Inhaber einer türkischen Fahrerlaubnis in Deutschland seinen Wohnsitz nimmt, kann er seine türkische Fahrerlaubnis noch 6, bei ausnahmsweiser Verlängerung maximal 12 Monate nutzen - danach nicht mehr. Er muss dann eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben - und dazu die theoretische und die praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen, sowie sämtliche dazu erforderlichen Nachweise und Unterlagen erbringen. Nicht erforderlich ist allerdings die Teilnahme an der Ausbildung - allerdings kann es schwierig sein, eine Fahrschule zu finden, die einen Bewerber zu einer Prüfung anmeldet ohne sich vorher von dessen Kenntnissen und Fähigkeiten zu überzeugen.

    Einen lesenswerten Artikel zur Behandlung ausländischer Fahrerlaubnisse findet man übrigens hier
    http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=51090

  5. #5
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    AW: Tritt in die Eier - 5400 € Strafe

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    Ich hoffe, er muß den Führerschein in Deutschland absolvieren und kannn ihn nicht billigst in der Türkei besorgen.
    In Deutschland gibt es auch türkische Fahrlehrer. Mehr sag ich in diesem Punkt nicht.

  6. #6
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    AW: Tritt in die Eier - 5400 € Strafe

    In Berlin flog vor Jahren ein ganzer Ring an derartigen Fahrschulen auf. Die Prüfer waren bestochen, geschätzt hatten mehr als 5000 Türken so den Führerschein erworben.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #7
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    AW: Tritt in die Eier - 5400 € Strafe

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    In Berlin flog vor Jahren ein ganzer Ring an derartigen Fahrschulen auf. Die Prüfer waren bestochen, geschätzt hatten mehr als 5000 Türken so den Führerschein erworben.

    Mir reichen schon die türkischen Fahrschulen und die vielen türkischen Fahrlehrer, die ich hier sehe. Daß da alles mit rechten Dingen zugeht, kann ich genauso glauben, wie ich daran glauben kann, daß im türkischen Import-/Exportbereich nicht geschoben und getrickst wird.

  8. #8

    AW: Tritt in die Eier - 5400 € Strafe

    Ansonsten könnten die Betroffenen vielleicht auch einfach ein paar Wochen oder so zurück in die Türkei und dann immrhin für 6 Monate hier mit ihrenm türkischen Führerschein weiterfahren oder umfaßtz das Verbot auch den türkischen Führerschein? Ich vermute eher nicht, da der sicher unter türkischer Hohheit steht.

    Alspo alle 6 Monate mal nen Urlaub in der Türkei gemacht und auch dort angemeldet sein und es dürfte keine Probleme geben.

  9. #9
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    AW: Tritt in die Eier - 5400 € Strafe

    Wenn der Prüfer mit ihnen um einige Ecken verwandt ist, ist ein kein Problem.

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