Die rot-grüne Koalition will im Frühjahr per Erlass die „Eigenbedarfsgrenze“ für den Besitz kleiner Mengen Haschisch erhöhen, um Gerichtsverfahren für Ersttäter möglichst zu vermeiden. Das Innenministerium lehnt aber einen „Freibrief“ für kleine Mengen ab.

DÜSSELDORF. Innenminister Ralf Jäger (SPD) will sicherstellen, dass die Staatsanwaltschaft auch künftig im Einzelfall eine Anklage erheben kann, wenn sie es für richtig hält. Auf keinen Fall dürfe der Eindruck erweckt werden, dass sich ein Dealer in NRW sicher fühlen kann.
Der Erlassentwurf von Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft Verfahren einstellen kann, wenn der Drogenbesitzer mit maximal zehn Gramm Haschisch oder maximal einem halben Gramm Heroin, Kokain oder Amphetamin erwischt wird. Kutschaty will so erreichen, dass sich die Verfolgungsbehörden auf die Großdealer konzentrieren können und Kleinkonsumenten nicht kriminalisiert werden. Die Regierung Rüttgers hatte die Eigenbedarfsgrenze 2007 auf sechs Gramm „weicher Drogen“ reduziert.

Im Ziel ist sich die rot-grüne Koalition einig. In der laufenden Ressortabstimmung drängt der Innenminister aber darauf, dass es keinen Automatismus bei der Einstellung von Verfahren gibt. Das Ministerium arbeitet an einer Formulierung, wonach für „Mehrfach-Auffällige“ auch bei kleinen Mengen Strafverfahren möglich bleiben. Einig ist sich die Koalition, dass eine Verfahrenseinstellung bei Jugendlichen nur mit Auflagen wie Sozialstunden oder einer Teilnahme an einer Drogenberatung möglich wird.