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24.09.2016, 10:55 #31
AW: Für Syrer gebürgt . Flüchtlingspaten fühlen sich vom Land getäuscht
Flüchtlingspaten fühlen sich vom Land getäuscht? So manch einer dieser Gutmenschen scheint nicht zu wissen was eine Bürgschaft bedeutet. In der Verpflichtungserklärung steht ganz deutlich worauf man sich mit leisten seiner Unterschrift verpflichtet. Die meisten Flüchtlingspaten kommen aus akademischen Reihen.... sollen sie ruhig zahlen bis zum erbrechen, selber Schuld, wenn man sich akademische Titel leisten kann aber leichtfertig seine Unterschrift ohne den Vertrag zu lesen leistet.
Bürgt jemand bei einer Bank für einen Kreditnehmer, so ist der Bürge unter Umständen noch beschissener dran, denn dort gilt die Bürgschaft nicht nur für 5 Jahre, sondern während der gesamten Kreditlaufzeit. Wird nun der Kreditnehmer Zahlungsunfähig, wird der Bürge in die Zahlungsverantwortung genommen, egal ob er dabei Pleite geht."Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)
"Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)
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AW: Für Syrer gebürgt . Flüchtlingspaten fühlen sich vom Land getäuscht
Es gibt im Brauchtum und Volksgut immer so hübsche, erbauliche Geschichten über Lug und Trug und die ausgleichende Gerechtigkeit. Das sind so nette Geschichten mit immerwährendem Charakter.
Da meinen also Bürger, sie können die Allgemeinheit bescheissen, oder, um im Wortlaut dieser guten Menschen zu bleiben, linken. Sie beschliessen, ein Papier zu unterzeichnen, das anschließend die Kosten der Unterbringung und Versorgung - schließlich haben sie sich ja vorher erkundigt - auf die Allgemeinheit abwälzt. Sie laden ein und andere bezahlen. Das nennt man gemeinhin jemanden linken:
Breidert-Achterberg stützte sich dabei wie die anderen Bürgen auf mündliche und schriftliche Bestätigungen aus dem hessischen Innenministerium. Darin hieß es, dass "nach Zuerkennung der Asylberechtigung im Asylverfahren und der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis [...] nach hiesiger Rechtsauffassung keine Erstattungspflicht" mehr besteht.
Die Bürgen fühlen sich daher vom Land Hessen hinters Licht geführt. "Das Innenministerium hat uns im letzten Jahr mehrfach zugesichert, wie die Rechtslage ist und will jetzt davon nichts mehr wissen", ärgert sich der Flüchtlingshelfer Grothe. "Da fühlen wir uns natürlich gelinkt."
Wenn jemand, der andere linken wollte, sich gelinkt fühlt, weil seine Rechnung nicht aufging, stellt er sich irgendwie über das Gemeindewohl und die Gesetze.
Aber ein bißchen sehr gelinkt hat er die Allgemeinheit trotzdem. Sie dürfen nämlich den Rest der Unterbringungs- und Versorgungskosten zahlen, lebenslang und meist auch noch für eine immer größer werdende Verwandtschaft plus Nachwuchs. Die Kosten zahlen dann auf jeden Fall die anderen, die dämlichen Steuerzahler und sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Und natürlich der Rest, der aufs Abstellgleis geschoben wurde, für den es keine oder kaum bezahlte Arbeit gibt, der zu krank ist oder zu alt, zu arbeiten. Der zahlt dann immerhin noch mit seinem Verzicht auf eine menschenwürdige Existenz, die sich in seinem Fall nach 50 Cent berechnet.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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26.09.2016, 15:09 #33
AW: Für Syrer gebürgt . Flüchtlingspaten fühlen sich vom Land getäuscht
Bürgschaft für Flüchtlinge übernommen: Böses Erwachen
Die Bürgschaft wurde für viele Paten zur Kostenfalle.
Im deutschen Gießen übernahmen mehrere Menschen als Paten eine Bürgschaft für Flüchtlinge, um deren Lebensunterhalt zu sichern, bis es zu einer Anerkennung und Zahlung von Hartz-IV komme.
Böse Überraschung
Doch die gute Tat brachte schnell eine böse Überraschung mit sich: Wie Dieter Grothe von den Grünen berichtete, bekamen einige der Bürger pro Vierteljahr schon Rechnungen von 6.000 Euro von der Stadtverwaltung. Die Kosten könnten hochgerechnet auf zwei bis drei Jahre fast 70.000 Euro betragen.
Bürgschaft gilt weiter
Obwohl die meisten Flüchtlinge inzwischen eine Anerkennung und eine Aufenthaltserlaubnis haben, müssen die Paten weiterhin die Lebenserhaltungskosten übernehmen. Obwohl die Flüchtlinge mit ihrem Status schon Hartz-IV beziehen könnten, gilt die Bürgschaft in der deutschen Stadt weiter.
"Das Innenministerium hat uns im letzten Jahr mehrfach zugesichert, wie die Rechtslage ist und will jetzt davon nichts mehr wissen", erklärte Grothe verärgert. "Da fühlen wir uns natürlich gelinkt." Wie das Innenministerium gegenüber der "Hessenschau" erklärte, habe sich die Rechtslage seit Juli 2016 geändert. Nun müsse man für fünf Jahre für Flüchtlinge bürgen.
Man hätte viel mehr von den Bahnhofsklatschern eine solche Bürgschaft einreden sollen!
Dann könnte man sich jetzt wenigstens an deren Gejammer ergötzen.
Verursacherprinzip
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AW: Für Syrer gebürgt . Flüchtlingspaten fühlen sich vom Land getäuscht
Manchmal muß Dummheit wehtun, damit man sie bemerkt.
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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27.09.2016, 09:05 #35
AW: Für Syrer gebürgt . Flüchtlingspaten fühlen sich vom Land getäuscht
Die Bürgen sollten sich freuen, das ihre Bürgschaft auf 5 Jahre begrenzt wurde!
Dann hat zumindest ihr selbst inszenierter Schrecken ein Ende.
Der Schrecken für die Gemeinde geht dann erst los, ohne Begrenzung.Verstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
Essay: Djihad und Dhimmitude * Duldung und Demütigung
http://www.burgfee.myblog.de
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AW: Bürgschaft für Flüchtlinge: Flüchtlingspaten nutzen Gesetzeslücke
Fortsetzung, aus einer regelrechten Kampagne der Süddeutschen:
Hilfe für den Flüchtlingshelfer
Viele Menschen, die für syrische Flüchtlinge bürgen, sind von den Kosten überfordert und von der Bundesregierung enttäuscht. Doch es gibt ein juristisches Schlupfloch.
Im Konflikt zwischen dem Staat und Bürgern, die für syrische Flüchtlinge eine Bürgschaft abgegeben haben, deutet sich eine Lösung an. Viele Bürgen sehen sich mit hohen Forderungen der Jobcenter konfrontiert, wenn Flüchtlinge nicht für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.
(...)Das Bundessozialministerium deutet nun auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Linke) ein Entgegenkommen an. Es gibt ein juristisches Schlupfloch: Wer bei Abgabe der Bürgschaft davon ausging, dass sie nur einige Monate gilt, dem könnten die Forderungen erlassen werden. Eine Bürgschaft könne "wegen Irrtums angefochten werden". Man müsse immer den Einzelfall prüfen.
Bereits in Deutschland lebende Syrer durften Familienangehörige nachholen
Hintergrund des Konflikts sind die Aufnahmeprogramme fast aller Bundesländer, über die syrische Flüchtlinge in die Bundesrepublik reisten: Bereits in Deutschland lebende Syrer durften Familienangehörige aus dem Bürgerkriegsland nachholen, wenn sie für deren Lebensunterhalt bürgen. Weil dies vielen Syrern nicht möglich war, sind oft Deutsche eingesprungen - in Annahme, dass ihr Risiko überschaubar bleibe. Mehrere Landesregierungen hatten sich entsprechend geäußert. Die Bundesregierung, zuständig für die Jobcenter, ist anderer Auffassung. Inzwischen wurde das entsprechende Gesetz geändert: Nun gelten die Bürgschaften generell fünf Jahre,...
(...)Ulla Jelpke kritisiert das: "Es kann nicht sein, dass das Eintreten für die Rechte und das Leben syrischer Flüchtlinge dazu führt, dass dies vorbildliche zivilgesellschaftliche Handeln den finanziellen Bankrott der Betroffenen bedeuten kann."Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Bürgschaft für Flüchtlinge: Flüchtlingspaten nutzen Gesetzeslücke
Es gibt ein juristisches Schlupfloch: Wer bei Abgabe der Bürgschaft davon ausging, dass sie nur einige Monate gilt, dem könnten die Forderungen erlassen werden. Eine Bürgschaft könne "wegen Irrtums angefochten werden". Man müsse immer den Einzelfall prüfen.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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AW: Bürgschaft für Flüchtlinge: Flüchtlingspaten nutzen Gesetzeslücke
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Bürgschaft für Flüchtlinge: Flüchtlingspaten nutzen Gesetzeslücke
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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