Die Bundesregierung dürfte schon bald die Terror-Gesetze verschärfen. Verdächtige können dann auch ohne richterliche Genehmigung auf Wunsch von ausländischen Geheimdiensten umfassend überwacht werden. Persönliche Daten werden international ausgetauscht. Sollten die Dienste zu dem Ergebnis kommen, eine Operation einleiten zu wollen, haben die Betroffenen faktische keine rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz ihrer Privatsphäre.

Die Bundesregierung will angesichts der anhaltenden Bedrohungslage noch diese Woche ein weiteres Gesetzespaket zur Terrorismusbekämpfung auf den Weg bringen. Die Ressortabstimmung dazu sei abgeschlossen, hieß es am Montag in Berliner Regierungskreisen laut Reuters. Am Mittwoch werde das Kabinett über die Verschärfung beraten. Vorgesehen ist eine engere Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit den Geheimdiensten anderer Staaten. Wer ein Prepaid-Handy kauft, muss künftig seinen Personalausweis vorlegen.

Der Verfassungsschutz solle mit ausländischen Nachrichtendiensten gemeinsame Dateien anlegen können, heißt es in einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Gesetzentwurf. Auf diese Weise soll festgestellt werden, ob einer der beteiligten Stellen zu verdächtigen Personen, Objekten oder Ereignissen Informationen vorliegen. Voraussetzung sei, ein „erhebliches Sicherheitsinteresse“. In den teilnehmenden Staaten müssen zudem grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien gewährleistet sein. Die gemeinsamen Dateien sollten auf „bestimmte Ereignisse oder Personenkreise“ beschränkt bleiben. Außerdem ist eine Zustimmung des Bundesinnenministeriums in jedem einzelnen Fall vorgesehen.

Das Problem: Das Innenministerium ist eine weisungsgebundene politische Behörde. Bisher waren solche Überwachungsmaßnahmen nur mit richterlichem Beschluss möglich. Die Geheimdienste arbeiten ihrer Natur nach verdeckt und können für keine ihrer Operationen belangt werden. In der Regel erfährt der Betroffene nicht einmal, dass gegen ihn eine Operation eingeleitet wurde. Die Absprache zwischen den Behörden und den Diensten erfolgt in der Regel mündlich. Rechtsmittel gegen derartige Aktionen sind grundsätzlich unmöglich, weil der Betroffene keine Möglichkeit der Beweisführung hat.
Die Bundesregierung hat die Terroristen nach Deutschland willkommen geheißen, sie sind der verlängerte Arm dieser Massakrierer!