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TEILZEIT-TRICKS Die bittere Wahrheit über das deutsche Jobwunder
TEILZEIT-TRICKS
Die bittere Wahrheit über das deutsche Jobwunder
Deutsche Arbeitgeber haben schon 1,5 Millionen Mitarbeitern Teilzeitverträge mit flexiblen Einsatzzeiten aufgedrückt. Ministerin Andrea Nahles schaut dem Vormarsch der "Arbeit auf Abruf" tatenlos zu.
Wenn Manuela König für ihre Familie einkaufen geht, dann greift sie nicht einfach zu und legt in den Wagen, was ihr und den Kindern schmeckt. Sondern studiert vorher die Angebote: Welches Obst ist diese Woche billig? Am Ende, erzählt die 40-Jährige, kauft sie fast immer Äpfel. Die sind am billigsten.
Die alleinerziehende Mutter lebt am Rande des Existenzminimums – obwohl sie einen festen Arbeitsvertrag hat: bei Toys"R"Us, einer amerikanischen Spielwarenkette mit 65 Filialen in Deutschland. König hat, wie 90 Prozent der Angestellten in den Filialen von Toys"R"Us, einen Job mit "flexibler Teilzeit".
Das bedeutet, dass sie vom Arbeitgeber nur eine Mindeststundenzahl zugesichert bekommt. Gleichzeitig muss sie sich jedoch dafür bereithalten, jederzeit mehr zu arbeiten – und kann sich deshalb keinen Zweitjob suchen. Von dem Modell profitiert das Unternehmen, denn es muss seine Leute nur bezahlen, wenn die Läden voll sind. Wenn keine Kunden da sind, schaut der Angestellte in die Röhre.
Angestellte am Rand des Existenzminimums
Die gleiche Masche wenden auch andere Arbeitgeber in Deutschland an. Bundesweit sind bereits etwas über anderthalb Millionen Menschen betroffen von den "kapazitätsorientierten variablen Arbeitszeiten", kurz Kapovaz. Dies hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin auf Anfrage der "Welt" berechnet.
Neben Toys"R"Us nutzen auch andere Handelsketten das Instrument, das dem Unternehmen Flexibilität verschafft und den Angestellten häufig an den Rand des Existenzminimums drängt. Kik zum Beispiel – ein entsprechender Arbeitsvertrag liegt der Redaktion vor. Auch Esprit, H&M und die süddeutsche Bekleidungskette Breuninger arbeiteten bereits mit ähnlichen Konstruktionen.
Und auch überall sonst, wo die Auslastung stark schwankt, wird Arbeit auf Abruf offenbar für Firmen attraktiver: in der Gastronomie etwa, dem Tourismus oder auch der Pflege. In Altenheimen soll eine steigende Zahl von Pflegern nur noch solche Arbeitsverträge bekommen.
Ministerin Nahles sieht keinen Handlungsbedarf
Die niedrigen Arbeitslosenzahlen – 2,744 Millionen im April, rund 100.000 weniger als ein Jahr zuvor – sind letztlich erkauft. Erkauft dadurch, dass die Politik einen Graubereich im Niedriglohnsektor offen hält, in dem Menschen in Jobs zweiter Klasse arbeiten. Auf sie werden betriebswirtschaftliche Risiken abgewälzt. Eben durch Kapovaz-Verträge. Oder durch bestimmte Tochtergesellschaftskonstruktionen.
Die Möbelhauskette XXXL etwa, die überall in Deutschland riesige Läden betreibt, stellt ihre Verkäufer bei Tochtergesellschaften des Möbelkonzerns an. Die bekommen dann von der Betreiberfirma des jeweiligen Möbelhauses einen Auftrag.
Wird dieser Auftrag gekündigt, ist die Beschäftigungsgesellschaft insolvent – und die Mitarbeiter können auf einen Schlag betriebsbedingt gekündigt werden. In mehreren Städten mussten sich in den vergangenen Jahren die Arbeitsgerichte aus diesem Grund mit dem Unternehmen beschäftigen....Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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31.05.2016, 17:54 #2
AW: TEILZEIT-TRICKS Die bittere Wahrheit über das deutsche Jobwunder
Es wird jede Chance genutzt, die Leute regelrecht zu versklaven. Tut sich irgendwo im Gesetz oder Regelwerk eine Lücke auf, so wird sie gnadenlos ausgenutzt. Eine Klage wäre wohl nötig um dem Treiben ein Ende zu setzen. Denn......."Gleichzeitig muss sie sich jedoch dafür bereithalten, jederzeit mehr zu arbeiten".......kann so nicht funktionieren. Ähnlich war es ja mit den Ärzten in Krankenhäusern, die in Bereitschaft waren aber nicht dafür bezahlt wurden. Eine gerichtliche Klärung ergab:.................Die frühere Streitfrage, ob Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist oder nicht, ist inzwischen geklärt. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) dies wegweisend zugunsten spanischer Krankenhausärzte entschieden hat („SIMAP“-Entscheidung, EuGH, NZA 2000; 1227), hat der deutsche Gesetzgeber nachgezogen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wurde im Jahr 2003 europarechtskonform angepasst. Danach ist Bereitschaftsdienst auch hierzulande Arbeitszeit............http://www.aerzteblatt.de/archiv/146754
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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