Wir hatten im Forum dies schon mehrfach thematisiert. Der Eingliederungszuschuß, eigentlich gedacht für Arbeitnehmer, besonders ältere, die schon längere Zeit arbeitslos sind, ist nur eine der finanziellen Zuschüsse, die Arbeitgeber beantragen können. Zusätzlich gibt es noch weitere regionale Hilfen, die mit einem solchen Zuschuss kombinierbar sind und zu einem großen Teil ausschließlich für die Beschäftigung von Migranten und Flüchtlingen gewährt werden,

so dass der Arbeitgeber im Idealfall keine Lohnkosten zahlen muss.

Ein weiteres Feld sind die sogenannten Praktika, die den Arbeitgeber sogar Geld bringen, in dem er einen höheren Zuschuss alleine für die Beschäftigung des ausländischen Praktikanten erhält als er Lohn zahlt.

Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen für Flüchtlinge : Eine Übersicht für Arbeitgeber

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Das neue Integrationsgesetz soll Asylbewerbern die Eingliederung erleichtern. Vor allem den Arbeitsmarkt hat die Regierung dabei im Sinn. Weitgehend unbekannt ist jedoch, dass es einige Fördermöglichkeiten für Unternehmen gibt, die Flüchtlinge beschäftigen möchten.
Eingliederungszuschuss (EGZ)




Für arbeitssuchende und schwer vermittelbare Arbeitnehmer können Betriebe einen Eingliederungszuschuss erhalten. Dieser wird als Ausgleich von Minderleistungen gewährt. Dazu zählen neben gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen auch fehlende schulische und berufliche Qualifikationen sowie geringe Sprachkenntnisse.

Der EGZ muss bei der Agentur für Arbeit vor Arbeitsaufnahme beantragt und genehmigt werden. Er beträgt maximal 50 Prozent des gezahlten Entgelts und wird für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Für Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis kann der Arbeitgeber sofort einen EGZ erhalten, für Geduldete und Asylbewerber besteht eine Wartezeit von drei Monaten.

Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG)


Sechs Wochen lang dürfen Arbeitgeber potenzielle Mitarbeiter beschäftigen, um deren berufliche Kenntnisse und Potenziale festzustellen. Dies gilt für Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus mit sofortiger Wirkung, Geduldete und Asylbewerber können erst nach drei Monaten an einer MAG teilnehmen.

Die Bestimmungen des Mindestlohns gelten für diese Maßnahme nicht, da sie kein Beschäftigungsverhältnis oder Praktikum darstellt. Auch die MAG muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden und muss vor Beginn genehmigt werden.
Einstiegsqualifizierung (EQ)

Zwischen sechs bis zwölf Monaten können Betriebe gefördert werden, wenn sie Bewerber für eine Ausbildung qualifizieren. Vor allem bei Sprach- und Bildungsdefiziten sowie sozialen Schwierigkeiten kommt die EQ in Betracht.
Auch hier gelten die bereits angesprochenen Bedingungen und Voraussetzungen. Daneben muss ein spezieller EQ-Vertrag zwischen Arbeitgeber und zu Qualifizierendem geschlossen werden, in dem die Inhalte der Maßnahme vereinbart und die Vergütung festgelegt wird. Auch hier gilt der Mindestlohn nicht.
Ausbildungsbegleitende Hilfen (ABH)


Seit diesem Jahr können Geduldete während ihrer Ausbildung mit spezifischen Angeboten unterstützt werden. Vorrangig dürften Sprachkurse oder sozialpädagogische Begleitung erforderlich sein.

Die ABH werden von der Agentur für Arbeit oder vom zuständigen Jobcenter übernommen und können maximal bis zu sechs Monate nach Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses beantragt werden.
Weiterbildungsmaßnahmen

Individuelle Maßnahmen, die zur Verbesserung oder Erweiterung der beruflichen Qualifikation beitragen, können auf Antrag beziehungsweise nach Beratung durch das Jobcenter bezuschusst oder übernommen werden.

http://www.huffingtonpost.de/gina-br..._10103498.html

Man sieht an dieser Auflistung, die die Förderung, die zwei Jahre dauert, auslässt wie auch auf weitere Fördermöglichkeiten nicht eingeht, dass man die einzelnen aufgelisteten Maßnahmen vorteilhaft hintereinander schalten kann und so einige Jahre einen wunderbaren Lohnzuschuss für Migranten erhalten kann, zumal man davon ausgehen kann, dass die Arbeitsagentur in diesem Fall sehr wohlwollend prüfen wird. Dafür bürgt Weise, der in Personalunion das Amt des Chefs der Arbeitsagentur und des Flüchtlingsamtes ist.

Erst also beantragt man den MAG, dann den EQ, dann ABH und anschließend Weiterbildungsmaßnahmen. Und wenn man sich als Arbeitgeber erkundigt, kann man weitere Hilfen ausschöpfen, darunter auch die regionalen Angebote bzw. Hilfen, die Arbeitgebern gewährt werden, die Flüchtlinge einstellen.

Und nicht zu vergessen, wer Flüchtlinge einstellt, erfüllt die Voraussetzungen für öffentliche Ausschreibungen und erhöht die Chancen auf einen Zuschlag.