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    Mindestlohn: Arbeitgeber können Urlaubs- und Weihnachtsgeld anrechnen -

    Sämtliche Gesetze, die in Deutschland reformiert oder erlassen werden, sind nicht durchdacht und erreichen oft ihr Gegenteil. Im günstigsten Falle müssen sie nach langen Prozeßwegen nachgebessert werden.

    Wußte der Gesetzgeber etwa nicht, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine freiwililige Gratifikation darstellen, die jederzeit wieder gestrichen werden kann? Nun auf jeden Fall hat der Geringverdiener das Nachsehen, denn Weihnachts- und Urlaubsgeld werden auf seinen Mindestlohn angerechnet, so dass er unter dem Strich weniger Geld als vorher zur Verfügung hat.

    Mindestlohn-UrteilArbeitgeber können Urlaubsgeld anrechnen

    ERURT (dpa-AFX) - Geringverdiener können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgericht nicht immer mit Einkommensverbesserungen durch die Mindestlohneinführung vor eineinhalb Jahren rechnen. Bisher gewährte Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld könnten in bestimmten Fällen verrechnet werden, um die gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde zu erreichen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch in Erfurt in seinem ersten Mindestlohn-Urteil.

    (...)Thüringens Arbeitsministerin Heike Werner (Linke) forderte die Bundesregierung zu Korrekturen im Mindestlohngesetz auf. Es müsste klargestellt werden, dass Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht auf den Mindeststundenlohn angerechnet werden dürfen. Werner: "Das Urteil macht deutlich, dass die Bundesregierung beim Mindestlohngesetz nicht sorgfältig genug gearbeitet hat."

    Der Präzedenzfall aus Brandenburg betreffe "eine grundlegende Frage des Gesetzes", sagte der Vorsitzende Richter, Rudi Müller-Glöge. Nach Einschätzung von Fachleuten sorgt die Anrechnung von Sonderzahlungen im Alltag immer wieder für Konfliktpotenzial. Mehrere Millionen Menschen in Deutschland beziehen Mindestlohn.

    Die Klägerin war der Meinung, ihr stünden die in ihrem Arbeitsvertrag vereinbarten Sonderzahlungen in Höhe von jeweils einem halben Monatsentgelt zusätzlich zum Mindestlohn zu. Nach einer Betriebsvereinbarung erfolgen sie seit Anfang 2015 nicht mehr in zwei Raten, sondern über zwölf Monate verteilt. Die 53-Jährige ist Angestellte einer Klinik-Servicegesellschaft mit rund 350 Beschäftigten in Brandenburg.

    "Die Verrechnungen bewirken, dass meine Mandantin nichts vom Mindestlohn hat", sagte ihr Anwalt Simon Daniel Schmedes in der Verhandlung. Für ihn liege der Zweck des Mindestlohngesetzes aber gerade in der Bekämpfung von Armut, auch künftiger Altersarmut. Seine Mandantin würde nach wie vor für eine Vollzeitstelle monatlich 1391,36 brutto als Grundvergütung erhalten. Nach Anrechnung der monatlichen Sonderzahlungen käme sie brutto auf 1507,30 Euro.

    Der Anwalt der Klinik-Servicegesellschaft, Alexander Schreiber, argumentierte, das Unternehmen würde alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag erfüllen und damit gleichzeitig die Lohnuntergrenze von 8,50 einhalten. "Der Klägerin wird nichts weggenommen." Es gehe um das Gesamteinkommen. Das Gesetz sage nicht, dass zum Mindestlohn noch etwas drauf zu legen sei.

    Nach Angaben von BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt liegen bisher nur einzelne Mindestlohn-Streitigkeiten vor. Voraussichtlich Ende Juni will sich das Bundesarbeitsgericht am Fall eines Rettungsassistenten auch mit dem Mindestlohnanspruch bei der Vergütung von Bereitschaftszeiten beschäftigen. Nach Meinung des Bonner Arbeitsrechtlers Gregor Thüsing ist das Mindestlohngesetz unnötig kompliziert, voller Widersprüche, Lücken und Unklarheiten.[
    http://www.faz.net/agenturmeldungen/...-14253116.html

    Wie eben jedes Gesetz in Deutschland.

    Man könnte auch sagen, dass diese Regierung ein bestimmtes Händchen dafür hat (übrigens auch die Regierung unter Schröder, die dies aber wenigstens noch in voller Absicht und nicht nur aus Unfähigkeit tat), Gesetze zu verabschieden, die besondere Härten schaffen.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Mindestlohn: Arbeitgeber können Urlaubs- und Weihnachtsgeld anrechnen -

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Sämtliche Gesetze, die in Deutschland reformiert oder erlassen werden, sind nicht durchdacht und erreichen oft ihr Gegenteil. Im günstigsten Falle müssen sie nach langen Prozeßwegen nachgebessert werden.

    Wußte der Gesetzgeber etwa nicht, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine freiwililige Gratifikation darstellen, die jederzeit wieder gestrichen werden kann? Nun auf jeden Fall hat der Geringverdiener das Nachsehen, denn Weihnachts- und Urlaubsgeld werden auf seinen Mindestlohn angerechnet, so dass er unter dem Strich weniger Geld als vorher zur Verfügung hat.



    http://www.faz.net/agenturmeldungen/...-14253116.html

    Wie eben jedes Gesetz in Deutschland.

    Man könnte auch sagen, dass diese Regierung ein bestimmtes Händchen dafür hat (übrigens auch die Regierung unter Schröder, die dies aber wenigstens noch in voller Absicht und nicht nur aus Unfähigkeit tat), Gesetze zu verabschieden, die besondere Härten schaffen.
    Könnte das daran liegen, daß viele (wenn nicht sogar die meisten) Gesetze nicht von der Regierung ausgearbeitet, sondern externen Interessengruppen zu Abfassung überlassen und zum Teil unverändert übernommen werden?
    Wenn man glaubt, mit unqualifiziertem Personal alles regeln zu können, rächt sich das eines Tages. Da helfen auch keine „Nachbesserungen”, alles bleibt nur Stückwerk: alternativlos.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Mindestlohn: Arbeitgeber können Urlaubs- und Weihnachtsgeld anrechnen -

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Könnte das daran liegen, daß viele (wenn nicht sogar die meisten) Gesetze nicht von der Regierung ausgearbeitet, sondern externen Interessengruppen zu Abfassung überlassen und zum Teil unverändert übernommen werden?
    Wenn man glaubt, mit unqualifiziertem Personal alles regeln zu können, rächt sich das eines Tages. Da helfen auch keine „Nachbesserungen”, alles bleibt nur Stückwerk: alternativlos.
    Das könnte natürlich daran liegen, entbindet aber die Regierung nicht von ihrer Verantwortung. An ihr liegt es, weitere Sachverständige, die möglichst neutral sind, und einige, die einen gegenteiligen Standpunkt der ersten Experten vertreten, zu Rate zu ziehen und sich anschließend selber mit der Materie zu beschäftigen. Wenn die richtigen Fragen gestellt werden, kommt man auch zu Antworten oder man erkennt einen weiteren Regelungsbedarf. Es hat nur niemand Interesse daran, diese Fragen zu stellen und manchmal entspringen schlecht gemachte Gesetze auch einer bestimmten Absicht, die sich durch die daraufhin entstehende Willkür umsetzen lässt. Man denke in diesem Zusammenhang nur an die Hartz-IV-Reform und die Arbeitsmarktgesetze.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4

    AW: Mindestlohn: Arbeitgeber können Urlaubs- und Weihnachtsgeld anrechnen -

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Könnte das daran liegen, daß viele (wenn nicht sogar die meisten) Gesetze nicht von der Regierung ausgearbeitet, sondern externen Interessengruppen zu Abfassung überlassen und zum Teil unverändert übernommen werden?
    Wenn man glaubt, mit unqualifiziertem Personal alles regeln zu können, rächt sich das eines Tages. Da helfen auch keine „Nachbesserungen”, alles bleibt nur Stückwerk: alternativlos.
    Die Politik ist nur gefälliger Handlanger der Wirtschaft. Gesetze werden von der Wirtschaft gefordert , von der Beratungsagentur Mc Kenzie ausgearbeitet und dann vom Bundestag verabschiedet---so ist der Kreislauf in Dummland!!
    „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

  5. #5

    AW: Mindestlohn: Arbeitgeber können Urlaubs- und Weihnachtsgeld anrechnen -

    Ist doch für eine Industriediktatur, die dazu noch lamfrome AN/Bürger hat ( im Gegensatz zu Frankreich ), völlig normal!

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