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  1. #1

    Zwölfjährige in Kinderhilfszentrum vergewaltigt

    Zwei unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen in der Düsseldorfer Kinderhilfe ein zwölfjähriges Mädchen vergewaltigt haben. „Das Amtsgericht hat die Haftbefehle wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexueller Nötigung erlassen“, bestätigte Staatsanwalt Ralf Herrenbrück dem Express.

    Den beiden fünfzehn und siebzehn Jahre alten Jugendlichen wird vorgeworfen, das Mädchen unabhängig voneinander im Januar mit Gewalt zum Sex gezwungen zu haben. Einem sechsjährigen Jungen, der Zeuge war, soll nach Informationen der Zeitung einer der Angeklagten gedroht haben, ihm „den Hals abzuschneiden“, sollte er etwas sagen.
    https://jungefreiheit.de/politik/deu...-vergewaltigt/

  2. #2

    AW: Zwölfjährige in Kinderhilfszentrum vergewaltigt

    Seit Silvester sickert die Wahrheit durch, es war schon immer so schlimm.
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
    Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.


  3. #3
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    AW: Zwölfjährige in Kinderhilfszentrum vergewaltigt

    Die Täter sollte man sofort abschieben, minderjährig oder nicht.
    Die sind eine Gefahr für jeden anständigen Bürger...

    Aber kann man ja leider nicht...dann tauchen die Gutmenschen der Grünen auf, oder dieser fragwürdige Verein Pro Asyl, und findet das wieder unmenschlich...

    Islamisierung und Integrationsverweigerung sind Verbrechen und gehören bestraft !

  4. #4
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    AW: Zwölfjährige in Kinderhilfszentrum vergewaltigt

    Gewisse Kreaturen meinen nun mal, sie dürften alles!

  5. #5
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    AW: Zwölfjährige in Kinderhilfszentrum vergewaltigt

    Das Amtsgericht hat die Haftbefehle wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexueller Nötigung erlassen
    Was denn nun? Vergewaltigung oder Nötigung?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #6
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    AW: Zwölfjährige in Kinderhilfszentrum vergewaltigt

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Was denn nun? Vergewaltigung oder Nötigung?
    Sind zwei Tatbestände zur Auswahl. Ich nehme an, dass die Richter beide Augen zudrücken und die "Jungs" wegen sexueller Nötigung verurteilen - und das nach Jugendstrafrecht*), d.h. die beiden jungen Männer/Knirpse/Jugendlichen/unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge/Lausbuben sind nach kurzer Zeit wieder auf freiem Fuß und bekommen zur Belohnung einen Betreuer, der sich für ihre Wünsche und Forderungen einsetzt.

    (* Bei schweren Straftaten besteht die Möglichkeit, nach Strafrecht und nicht nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Macht man ja aber nicht und da ist es gut, wenn die Bevölkerung - schreiben wir hier besser nicht von dem Volk - gar nicht weiß, dass diese Möglichkeit besteht.)
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  7. #7
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    AW: Zwölfjährige in Kinderhilfszentrum vergewaltigt

    Ich plädiere für einen Justizautomaten. Nach Eingabe des Kennwortes (der Einfachheit halber „Flüchtling”) klappt ein blecherner Signalarm in Form einer Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger hoch und in einer Endlosschleife ertönt: „Das ist das allerallerallerletzte Mal!”.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  8. #8
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    AW: Zwölfjährige in Kinderhilfszentrum vergewaltigt

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Sind zwei Tatbestände zur Auswahl. Ich nehme an, dass die Richter beide Augen zudrücken und die "Jungs" wegen sexueller Nötigung verurteilen - und das nach Jugendstrafrecht*), d.h. die beiden jungen Männer/Knirpse/Jugendlichen/unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge/Lausbuben sind nach kurzer Zeit wieder auf freiem Fuß und bekommen zur Belohnung einen Betreuer, der sich für ihre Wünsche und Forderungen einsetzt.

    (* Bei schweren Straftaten besteht die Möglichkeit, nach Strafrecht und nicht nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Macht man ja aber nicht und da ist es gut, wenn die Bevölkerung - schreiben wir hier besser nicht von dem Volk - gar nicht weiß, dass diese Möglichkeit besteht.)
    Davon gehe ich auch aus. Von der Vergewaltigung bleibt dann als Anklage die Nötigung über und die wird dann als Bagatelldelikt behandelt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  9. #9
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    AW: Zwölfjährige in Kinderhilfszentrum vergewaltigt

    Wie siehts denn da mit der Aufsichtspflicht eigentlich aus ? Das sind angeblich Minderjährige - warum werden die nicht unter Aufsicht gestellt ? Ausgang nur in Begeleitung Erwachsener...

  10. #10
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    AW: Zwölfjährige in Kinderhilfszentrum vergewaltigt

    Ich bitte dich! Das wäre ja wohl nun wirklich naasie!! (Nazi) Das dürfen wir doch nicht!

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