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30.11.2015, 19:28 #11
AW: Flüchtlinge dürfen keinen Schnee schippen
Alles was mit Schaufeln geschippt werden kann , sei es nun Schnee , Dreck oder Gräber .... für so etwas haben Muslime 2 linke Hände .... gib ihnen einen Schießprügel und sie wissen den Umgang damit auf Anhieb.
"Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)
"Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)
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AW: Flüchtlinge dürfen keinen Schnee schippen
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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01.12.2015, 05:34 #13
AW: Flüchtlinge dürfen keinen Schnee schippen
Leitfaden zur Unterbringung von Flüchtlingen macht NRW-Vermieter wütend
In Hagen in Nordrhein-Westfalen sind einige Vermieter erzürnt: Ein Leitfaden regelt penibel, wie Flüchtlinge untergebracht werden dürfen - und legt vielen Immobilienbesitzern damit Steine in den Weg.
„Doch der Sachbearbeiter hat mich abgespeist"
Manch ein Vermieter fühlt sich durch den Leitfaden vor den Kopf gestoßen. Brigitte K. habe ihre Wohnung etwa zur Unterbringung anbieten wollen: „Doch der Sachbearbeiter hat mich abgespeist mit der Bemerkung, möblierte Wohnungen brauche man nicht“, sagte sie gegenüber der „WAZ“. Der Sachbearbeiter habe ihr lediglich ein Merkblatt mit Grundanforderungen zugeschickt, worauf sie ihre Bemühungen eingestellt hätte.
Die Gesetzeslage zwingt Flüchtlings-Koordinator Klaus Gierke strikt darauf zu achten, dass der Leitfaden eingehalten wird. Geschieht ein Unfall, ist die Stadt haftbar. Gierke betont daher, dass er trotz Wohnungsnot keine Ausnahme machen werde: „Auch das wird uns nicht dazu bringen, Wohnungen anzumieten, die die Anforderungen nicht erfüllen.“
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01.12.2015, 08:30 #14Hawkeye Gast
AW: Flüchtlinge dürfen keinen Schnee schippen
An sich könnte es sich rechtlich mit Tätigkeiten ganz einfach verhalten:
"Flüchtlinge" und "Asylanten" können und dürfen zu gemeinnützigen Arbeiten unentgeltlich herangezogen werden.
Sie leisten dadurch ihren Beitrag zur kostenlosen Rundumversorgung durch die Steuerzahler.
Straßenkehren, Müllentsorgung, Laubsammeln, Gartenarbeiten, Winterdienste, etc.
Das kann grundsätzlich jede/r Ungelernte.
(Die so hochgelobten Fachkräfte kamen mit Paketen gefälschter Urkunden über Schul-, Berufs- und Universitätsabschlüsse, deren Inhalt sie - als funktionale Analphabeten - nicht einmal wiedergeben konnten.)
Die Ausführung dieser Arbeiten muss jedoch überwacht, hiesige Qualitätsstandards müssen eingehalten werden.
Probleme tauchen auf, beispielsweise:
Sanktionierung der Kulturbereicherer bei Arbeitsverweigerung bzw. Schlechtleistung oder (vorsätzlicher) Sachbeschädigung der Arbeitsmittel bzw. unter Nutzung der Arbeitsmittel?
(Die 500m parkenden Autos am Straßenrand waren schon vorher seitlich entlackt, garantiert ...)
Gutmenschliche Ärzte, die aus physischen und/oder psychischen Gründen den Kulturbereicherern umfassende Befreiungsatteste im Schnelldruckverfahren ausstellen.
Es reicht schon aus, einer Frau untergeordnet zu werden, selbst wenn der Kulturbereicherer einen negativen Intelligenzquotienten aufweist.
Hiesige Unternehmen bzw. die Kommunen, die in diesen Bereichen mit ihren Mitarbeiter/innen bereits tätig sind.
Letztere wären als Aufsichtspersonen vor Ort geeignet, jedoch durch die Bank den Verweigerungsstrategien und -taktiken nicht gewachsen.
Folgerichtig ist eine Abwägung notwendig, die zu dem Ergebnis führen wird, diese Leute - nichts - tun zu lassen.
Alles andere zöge wenigstens horrende Versicherungskosten und Dolmetscher an den Einsatzorten für die Dauer der Einsatzzeiten - zu Lasten der Steuerzahler - nach sich.
Die Kulturbereicherer kosteten "tätig" noch viel mehr, als "untätig".
Richtig wäre jedoch, diese Leute zu erfassen.
Wie, hatte ich schon einmal ausgeführt.
Hernach kaserniert unterzubringen.
Auf diesem - nicht öffentlichen Gelände - haben sie alle Reinigungsarbeiten, etc. zu erledigen.
Dazu wird es erforderlich sein, sich der Sanktionierungsmaßnahmen zu bedienen, die diese Leute aus ihren Heimatländern kennen.
Fluchtversuche enden in Einzelhaft und Abschiebung.
Das "KZ" Gebrülle der Kulturbereicherer im Chor mit den perniziösen Gutmenschen wäre vorprogrammiert.
Nach Abwägung wird also auch auf diese Variante verzichtet.
Sie stellen immer weiter gehende Forderungen, sie wollen selber bestimmen, wohin sie in D sollen.
Kein Wunder, wenn in Folge dieser "Abwägungen" und "Forderungen" vor Ort vorgesehene Unterkünfte seriell das Brennen anfangen.
Es sei dahingestellt, wodurch verursacht.
Fazit:
Froh sein, dass gegenüber den Vermietern von Wohnraum möglichst hohe, am besten unerreichbar hohe, Hürden aufgestellt werden, wie "Flüchtlinge" bzw. "Asylanten" untergebracht werden müssen.
Noch herrscht kein Kontrahierungszwang.
Trotzdem wird es "spezialisierte" Vermieter geben ... usw.
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01.12.2015, 13:56 #15
AW: Flüchtlinge dürfen keinen Schnee schippen
@ turmfalke...Wow...ich hatte das gerade in der WAZ gelesen, wollte das hier posten - und du hast das schon gestern (!!!) getan...
Das nenne ich mal einen umgehenden Post...
Aber eines kapiere ich jetzt nicht :
Mal angenommen, man steckt "Flüchtlinge" in Haus, wo schon andere Mieter wohnen.
Heißt das dann tatsächlich, die Mieter müssten Schnee schippen und den Flur putzen, und die "Flüchtlinge" nicht ??
DAS würde ich verweigern ! Wieso kriegen diese Invasoren immer wieder Sonderrechte, und immer wieder Zucker in den Ar... geblasen ??
Ein bißchen Arbeit täte denen gut !
Islamisierung und Integrationsverweigerung sind Verbrechen und gehören bestraft !
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01.12.2015, 15:45 #16
AW: Flüchtlinge dürfen keinen Schnee schippen
Wieso kriegen diese Invasoren immer wieder Sonderrechte, und immer wieder Zucker in den Ar... geblasen ??
Aus den PUNKT gebracht:
WEIL SIE KEINE DEUTSCHEN SIND!!!
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