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  1. #1
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    Flüchtlinge dürfen keinen Schnee schippen

    Mit einem umfangreichen Leitfaden zur Unterbringung von Flüchtlingen hat die Stadt Haus- und Wohnungsinhabern enge Vorgaben für die Vermietung von Wohnraum gesetzt. Detailliert listet die Verwaltung auf, dass Flüchtlinge zum Beispiel nicht das Treppenhaus putzen oder Schnee schippen dürfen: „Treppenhausreinigung und Winterdienst sind Sache des Vermieters“, heißt es klipp und klar.



    Bei den Hagener Immobilienbesitzern haben die Vorgaben für Erstaunen und Verärgerung gesorgt. „Ich kann nicht verstehen, wieso wir in Deutschland unsere Flure putzen müssen, aber die Flüchtlinge dürfen das nicht“, schüttelt Brigitte Külpmann den Kopf. Nachdem sie gelesen hatte, dass jetzt sogar die Turnhalle in der Berghofstraße für Flüchtlinge beschlagnahmt worden sei, weil es an Unterbringungsmöglichkeiten fehle, hatte sie der Stadt eine möblierte Wohnung in Eppenhausen angeboten: „Doch der Sachbearbeiter hat mich abgespeist mit der Bemerkung, möblierte Wohnungen brauche man nicht.“ Stattdessen habe er ihr das Merkblatt mit den Grundanforderungen an geeignete Wohnungen zugesandt, woraufhin sie ihre Bemühungen endgültig eingestellt habe, so die erboste Wohnungsbesitzerin.


    Flüchtlinge dürfen keinen Schnee schippen

    http://www.derwesten.de/staedte/hage...d11333135.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Flüchtlinge dürfen keinen Schnee schippen

    Bald wird die nächste Grüne daherkommen und fordern, dass Flüchtlinge ja nicht arbeiten dürften, weil sie "zu traumatisiert" seien. Deutschland ist komplett verrückt geworden . . .
    "...und dann gewinnst Du!"

  3. #3
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    AW: Flüchtlinge dürfen keinen Schnee schippen

    Dass die Flüchtlinge keinen Schnee schippen und das Treppenhaus nicht reinigen dürfen, hängt ja mit der begründeten Befürchtung zusammen, dass sie diese üblichen Reinigungsdienste nicht vornehmen und der daraus resultierenden Haftung der Stadt.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4

    AW: Flüchtlinge dürfen keinen Schnee schippen

    Juristische Komponente

    Selbst hinter der Regelung zur Treppenhausreinigung bzw. zum Winterdienst stehe eine juristische Komponente. Wenn ein Flüchtling, aus welchen Gründen auch immer, dieser Verpflichtung nicht nachkomme und es geschehe ein Unfall, dann sei wiederum die Stadt haftbar.

    Stadt Hagen gibt umstrittene Regeln zur Unterbringung vor | WR.de - Westfaelische Rundschau - Lesen Sie mehr auf:
    http://www.derwesten.de/wr/staedte/h...#plx1039883856
    http://www.derwesten.de/wr/staedte/h...d11333135.html


    Ich weiss nicht, ob es jemals Mietverträge gegeben hat in denen der Vermieter für die Treppenhausreinigung und Schneeräumung verantwortlich gewesen ist und die Pflichten oder Kosten nicht auf die Mieter abwälzen durfte. Mag sein, dass zu befürchten ist, dass Flüchtlinge nichtbereit sind, sich an die Hausordnung zu halten oder ihre Pflichten unzureichend erfüllen und es deswegen im Haus zu Streitereien kommen könnte, jedoch wird übersehen, die Flüchtlinge haben eine Art Untermieterstatus, der eigentliche Mieter ist die Stadt, somit hat die Stadt die Mieterpflichten zu übernehmen oder muss entsprechende Hausmeisterdienste zur Erledigung ihrer Pflichten beauftragen, darf das nicht auf den Vermieter abwälzen.

    Es gibt Eigentümer, die von vorneherein in der Hausordnung vorschreiben, dass die Arbeiten von Servicefirmen geleistet werden, aber die Kosten werden dann den Mietern in Rechnung gestellt. Die Stadt Hagen versucht das durch den Vertrag zu umgehen, um fein raus zu sein. Der Eigentümer wird zum Butler der Flüchtlinge. Zudem trifft der Spruch zu, was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr, (man ersetze Hans durch Ali, Mohammed etc.). Wenn sie nicht von vorneherein daran gewöhnt werden, sich an die Hausordnung zu halten, Pflichten zu übernehmen, fällt die Anpassung später umso schwerer.

    Ich halte es für fraglich, ob solche Verträge wie die er Stadt Hagen überhaupt gesetzeskonform sind.

  5. #5

    AW: Flüchtlinge dürfen keinen Schnee schippen

    Der Winter ist nichts für Langschläfer – besonders dann nicht, wenn man Hauseigentümer ist oder vom Vermieter zum Schneeschippen verdonnert wurde. In den meisten Orten müssen die Gehwege ab 7 Uhr morgens vom winterlichen Weiß befreit und abgestreut sein. Nur die Hamburger dürfen ein bisschen länger in der warmen Stube bleiben. Und dann droht in den nächsten Tagen in ganz Deutschland noch ein neues Schnee-Chaos. Schon jetzt klappt das Schneeräumen vielerorts nicht.

    Eigentlich sind Städte und Gemeinden verpflichtet, die öffentlichen Bürgersteige vom Eise zu befreien. Verkehrssicherungspflicht lautet der Fachbegriff. Doch fast alle Kommunen haben per Satzung festgelegt, dass sie diese Pflicht an die Haus- und Grundstückeigentümer weitergeben. Und so hat sprichwörtlich jeder erst mal vor seiner eigenen Tür zu fegen.

    Bewohnt ein Eigentümer sein Haus nicht selbst, kann er seine Aufgabe noch mal delegieren: Im Mietvertrag darf er sogar festlegen, dass der Mieter Winterdienst vor dem Haus leisten muss. Grundsätzlich hat ein Eigentümer dafür zu sorgen, dass der Weg vor seinem Haus keine Gefahr für Fußgänger darstellt und dass der Weg zu seinem Haus beispielsweise für den Briefträger begehbar ist. Ob der Eigentümer nun selbst schippt oder Schnee schaufeln lässt, ist egal. Nur überprüfen muss er regelmäßig, ob denn der Weg vor seinem Grundstück in Ordnung gehalten wird.

    Die Reinigungsbetriebe der Städte sind nur für die Straßen und Überwege zuständig und werden von den Kommunen direkt mit dem Winterdienst beauftragt. Sie sind auch meist die einzigen, die mit Streusalz hantieren dürfen. Auf Bürgersteigen darf vielerorts kein Tausalz ausgestreut werden, sondern nur Granulat oder Sand.
    ...
    http://www.welt.de/finanzen/article5...r-Pflicht.html

  6. #6

    AW: Flüchtlinge dürfen keinen Schnee schippen

    Kaum fällt der erste Schnee, beginnen die Diskussionen, wer wann was zu räumen hat. Und die Klagen, dass gerade von den weißen Flocken gesäuberte Gehwege kurz darauf von den Schneeschiebern wieder zugeschoben werden. Bei der Bürgerversammlung in Abtsteinach wurde im Rahmen der Bürgerfragen dieses Thema ebenfalls angeschnitten.

    Ein Punkt war der Gehweg zwischen Unter- und Ober-Abtsteinach. Auf dem, so ein Bürger, seien öfters in den Abendstunden die im unteren Ortsteil wohnenden Flüchtlinge auf ihrem Weg zum und vom Norma unterwegs. Letztens sei der Gehweg aber vollständig mit dem Schnee von der Straße zugeschoben worden „und die Leute mussten in der Dunkelheit auf der Straße laufen“. Das sei extrem gefährlich, meinte er.

    Vom Prinzip her, so Bürgermeister Rolf Reinhard, sei hier das Land zuständig, weil es sich um eine Landesstraße handle. Priorität habe aber immer die Räumung der Fahrspuren, weswegen sich die Gemeinde um den Gehweg kümmere. Allerdings könne es hier wie auch anderswo passieren, dass der Gehweg gerade freigeräumt worden sei und kurz darauf der Schneeräumdienst die Arbeit wieder zunichtemache.
    ...
    https://ueberwaelder.wordpress.com/2...ge-sache-sein/


    Gibt es das Problem erst seitdem die Asylanten da sind? Vorher hat sich keiner dran gestört?

  7. #7
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    AW: Flüchtlinge dürfen keinen Schnee schippen

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    http://www.derwesten.de/wr/staedte/h...d11333135.html


    Ich weiss nicht, ob es jemals Mietverträge gegeben hat in denen der Vermieter für die Treppenhausreinigung und Schneeräumung verantwortlich gewesen ist und die Pflichten oder Kosten nicht auf die Mieter abwälzen durfte. Mag sein, dass zu befürchten ist, dass Flüchtlinge nichtbereit sind, sich an die Hausordnung zu halten oder ihre Pflichten unzureichend erfüllen und es deswegen im Haus zu Streitereien kommen könnte, jedoch wird übersehen, die Flüchtlinge haben eine Art Untermieterstatus, der eigentliche Mieter ist die Stadt, somit hat die Stadt die Mieterpflichten zu übernehmen oder muss entsprechende Hausmeisterdienste zur Erledigung ihrer Pflichten beauftragen, darf das nicht auf den Vermieter abwälzen.

    Es gibt Eigentümer, die von vorneherein in der Hausordnung vorschreiben, dass die Arbeiten von Servicefirmen geleistet werden, aber die Kosten werden dann den Mietern in Rechnung gestellt. Die Stadt Hagen versucht das durch den Vertrag zu umgehen, um fein raus zu sein. Der Eigentümer wird zum Butler der Flüchtlinge. Zudem trifft der Spruch zu, was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr, (man ersetze Hans durch Ali, Mohammed etc.). Wenn sie nicht von vorneherein daran gewöhnt werden, sich an die Hausordnung zu halten, Pflichten zu übernehmen, fällt die Anpassung später umso schwerer.

    Ich halte es für fraglich, ob solche Verträge wie die er Stadt Hagen überhaupt gesetzeskonform sind.
    Treppenhausreinigung und Schneeräumung obliegen den Mietern. Natürlich kann ein Vermieter schon im Vorfeld entscheiden, die Reinigungsarbeiten einer Firma zu übertragen. In diesem Fall ist die Hausmeistertätigkeiit Bedingung für die Vermietung der Mietsache und die Kosten müssen vom Mieter übernommen werden.

    In diesem Fall ist die Stadt Mieter der Sache. Sie stellt die Bedingung, einen Hausmeisterservice zu beauftragen, wobei sie natürlich die Kosten für diesen Hausmeisterservice übernehmen muss bzw. müsste. Das ist für die Stadt allerdings kein Problem, denn der Steuerzahler zahlt ja letztendlich Miete und Nebenkosten für die einquartierten Flüchtlinge. Warum die Stadt sich zu diesem Schritt veranlasst sieht, liegt in der guten Integrationsbereitschaft der Flüchtlinge, die sich nämlich zu einem guten Teil weigern, normale Mieterpflichten zu übernehmen. Und so denkt sich die Stadt, warum sich den Ärger aufhalsen, den Papierkram im sehr wahrscheinlichen Falle der Unterlassung und Weigerung der Flüchtlinge erledigen und im schlimmsten Falle noch die haftungsbedingte Regulierung der Schäden, die durch die Weigerung der Flüchtlinge entstehen. Merke nämlich: Die Stadt und damit der Steuerzahler haftet für die Flüchtlinge.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  8. #8

    AW: Flüchtlinge dürfen keinen Schnee schippen

    Die Pflichten-Rang-Ordnung geht von oben nach unten. Die gemeinde ist zuständig für die Strassenräumung, gibt die Pflicht der Bürgersteigräumung an die Eigentümer weiter und diese haben ihrerseits das Recht, diese Aufgabe an die Mieter weiterzuleiten, dabei darf der Eigentümer entscheiden, ob er den Schneeräumdienst beauftragt und dann die Kosten den Mietern aufdrückt oder ob die Leistung direkt durch die Mieter zu leisten ist. Doe haben das dann zu tun,sind sieverhindert, wegen Urlaub, Reise, Krankheit oder Altersschwäche müssen sie jmd beauftragen, der ihre Pflichten übernimmt.

    Die Stadt Hagen versucht nun diese Hierarchie auszuhebeln, den Rattenschwanz an Verantwortlichkeiten abzuschneiden, was nicht in Ordnung ist.

    Mieter sind in unserem Fall die Stadt und nicht die Flüchtlinge, somit hat der Eigentümer das Recht, der Stadt als Vertragspartei, die den Mietvertrag unterzeichnete, die Räumpflicht oder ihnen die Kosten dafür aufzudrücken.

  9. #9
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    AW: Flüchtlinge dürfen keinen Schnee schippen

    Selbst wenn die "Flüchtlinge" gesetzlich verpflichtet wären, Schnee zu beseitigen, würden sie es nicht tun. Männer aus dem Morgenland arbeiten nicht, dazu sind sie zu doof stolz.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #10
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    AW: Flüchtlinge dürfen keinen Schnee schippen

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    Die Pflichten-Rang-Ordnung geht von oben nach unten. Die gemeinde ist zuständig für die Strassenräumung, gibt die Pflicht der Bürgersteigräumung an die Eigentümer weiter und diese haben ihrerseits das Recht, diese Aufgabe an die Mieter weiterzuleiten, dabei darf der Eigentümer entscheiden, ob er den Schneeräumdienst beauftragt und dann die Kosten den Mietern aufdrückt oder ob die Leistung direkt durch die Mieter zu leisten ist. Doe haben das dann zu tun,sind sieverhindert, wegen Urlaub, Reise, Krankheit oder Altersschwäche müssen sie jmd beauftragen, der ihre Pflichten übernimmt.

    Die Stadt Hagen versucht nun diese Hierarchie auszuhebeln, den Rattenschwanz an Verantwortlichkeiten abzuschneiden, was nicht in Ordnung ist.

    Mieter sind in unserem Fall die Stadt und nicht die Flüchtlinge, somit hat der Eigentümer das Recht, der Stadt als Vertragspartei, die den Mietvertrag unterzeichnete, die Räumpflicht oder ihnen die Kosten dafür aufzudrücken.
    Nein, das stimmt nicht. Es ändert sich nichts an den rechtlichen Gegebenheiten. Die Gemeinde stellt nur Bedingungen als zukünftiger Mieter. Das darf sie wie jeder andere Mieter auch. Ob ob sie unter diesen Bedingungen Wohnraum zur Verfügung gestellt bekommt, ist jedoch fraglich.

    Du kannst als Mieter auch die Bedingung formulieren, dass du nur dann einziehst, wenn du einen Whirlpool zur Verfügung gestellt bekommst, der einmal die Woche von einer Putzfirma gesäubert wird. Oder dass du vom Vermieter einmal wöchentlich ein Blumensträußchen auf dem Postweg erhältst. Wenn der Vermieter sich darauf einläßt....
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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