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Hits: 386 | 25.11.2015, 17:39 #1
Das Recht auf Asyl für Verteidiger von Menschenrechten ist schon lange tot
Im Grundgesetz ist das Asylrecht für politische Verfolgte fest verankert - und Deutschlands Politiker werden nicht müde, dies in den Wirren der derzeitigen Flüchtlingskrise wiederholt zu betonen. Gleichzeitig verwehren sie aber anderen prominenten Asylsuchenden die Zuflucht. Ein Kommentar von Matthias Weik und Marc Friedrich.
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25.11.2015, 17:51 #2
AW: Das Recht auf Asyl für Verteidiger von Menschenrechten ist schon lange tot
Kriegsflüchtlinge sind aber nicht politisch verfolgte. Es sind Schutzbedürftige, ja, und sollen Schutz auf Zeit erhalten, aber kein Asyl in diesem Sinne.
Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.
Kalifatslehre. Darum geht es.
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26.11.2015, 19:11 #3
AW: Das Recht auf Asyl für Verteidiger von Menschenrechten ist schon lange tot
Legt man den Paragrafen richtig aus, müssten 97% der Antragsteller abgelehnt werden.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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