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  1. #1

    Flüchtlingskrise: Beschlagnahmung von Immobilien - so weit dürfen Städte gehen

    Flüchtlingskrise: Beschlagnahmung von Immobilien - so weit dürfen Städte gehen

    Von Alexander Sarovic
    Kommunen beschlagnahmen leerstehende Lagerhallen und Wohnungen, sie kündigen langjährigen Mietern: Wie weit darf der Staat gehen, um Flüchtlingen eine Unterkunft zu besorgen? Der Überblick.

    Der Winter rückt näher. Die Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge sinkt trotzdem nicht, sondern steigt offenbar weiter. Städte und Kommunen haben Probleme, kurzfristig alle Flüchtlinge unterzubringen - und greifen jetzt auch auf Privateigentum zu.

    Hamburg hat ein Gesetz beschlossen, das es der Stadt erlaubt, leerstehende Gewerbegrundstücke für die Unterbringung zu beschlagnahmen.
    Bremen plant eine ähnliche Regelung.
    In Berlin-Kreuzberg sollen unvermietete Wohnungen beschlagnahmt und Flüchtlinge in ihnen untergebracht werden.
    Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg kündigten langjährigen Mietern, um in ihren Wohnungen Flüchtlinge einzuquartieren.

    Freiheit und Sicherheit, Privateigentum und Solidarität - bei der Frage nach Wohnraum für Flüchtlinge kollidieren gesellschaftliche Grundwerte. SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten rechtlichen Fragen.


    Muss der Staat dafür sorgen, dass alle Flüchtlinge eine Unterkunft haben?

    Ja. Die Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet ihn dazu, Asylsuchenden schnell eine menschenwürdige Unterkunft bereitzustellen. Auch das Grundgesetz legt ihm die Pflicht auf, Leib, Leben und Würde des Menschen zu schützen. Wenn Flüchtlinge obdachlos werden, können - gerade im Winter - ihre körperliche Unversehrtheit und in Extremfällen sogar ihr Leben in Gefahr geraten. Städte und Gemeinden müssen dann für eine Unterkunft sorgen.


    Dürfen Städte und Gemeinden auch dann private Immobilien beschlagnahmen, wenn ein Gesetz wie das in Hamburg fehlt?

    Ja, aber nur im Notfall, nur vorübergehend und nur gegen Entschädigung. Grundlage sind in diesem Fall die Polizeigesetze der Länder.

    Die Behörden müssen zuerst alle Möglichkeiten ausschöpfen, die Flüchtlinge selbst unterzubringen - entweder in eigenen Räumlichkeiten oder in solchen, die sie von Privateigentümern mieten. Viele Städte haben daher bereits Mietverträge mit privaten Vermietern oder Hotelbetreibern geschlossen.

    ...
    http://www.spiegel.de/politik/deutsc...a-1056357.html


    https://de.wikipedia.org/wiki/Polizeilicher_Notstand

    Beispiel für polizeilichen Notstand
    http://www.bild.de/regional/dresden/...3636.bild.html
    Geändert von burgfee (08.10.2015 um 19:09 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: Flüchtlingskrise: Beschlagnahmung von Immobilien - so weit dürfen Städte gehen

    Der Notfall ist schnell ausgerufen und die Entschädigung entschädigt tatsächlich nicht. Schon nach kurzer Nutzungsdauer müssen die Gebäude kernsaniert oder gar abgerissen werden.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
    Registriert seit
    27.01.2014
    Beiträge
    6.562

    AW: Flüchtlingskrise: Beschlagnahmung von Immobilien - so weit dürfen Städte gehen

    Wobei ich immer noch nicht verstehe: Wie kann man den Rausschmiss eines Deutschen vor dem Winter damit rechtfertigen, dass die armen Flüchtlinge doch eine warme Wohnung vor dem Winter haben müssten!? Geht man automatisch davon aus, dass der Deutsche ja schnell wieder eine Wohnung findet, oder was!? Das ist pervers und nur noch zum Kotzen!
    "...und dann gewinnst Du!"

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