Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.188
    Blog-Einträge
    1

    Asylunterbringung: Soll Berlin den Katastrophenfall auslösen?

    Flüchtlingsunterkunft im Flughafen Tempelhof Soll Berlin den Katastrophenfall ausrufen?

    27.08.2015 19:42 Uhr Von Fatina Keilani Angesichts der dramatischen Lage könnten jetzt doch Flüchtlinge auf dem alten Flughafengelände unterkommen. Mittes Bürgermeister fordert "quasi militärisches Vorgehen".
    Wenn es nach Mittes Bürgermeister Christian Hanke (SPD) geht, sollte Berlin sogar den Katastrophenfall ausrufen. „Es kommt der Winter, und zum Herbst steigen die Flüchtlingszahlen noch stärker“, sagte Hanke dem Tagesspiegel am Donnerstag. „In den Parks meines Bezirks schlafen Flüchtlingsfamilien, das darf nicht sein. Obdachlosigkeit ist zwingend zu vermeiden.“ Hanke ist einer der Befürworter der Idee, den ehemaligen Flughafen Tempelhof für Flüchtlinge zu nutzen. Er ist auch dafür, Container an den Rändern des Tempelhofer Felds aufzustellen. „Das ist eine absolute Notsituation. Die humanitäre Frage ist jetzt wichtiger als die Ergebnisse des Volksbegehrens“, so Hanke. Das Ganze müsse „quasi militärisch organisiert werden“, denn mittlerweile gehe Berlin davon aus, dass in diesem Jahr 45 000 Flüchtlinge kämen. Zu Jahresbeginn war mit 15 000 gerechnet worden, und das galt schon als Herausforderung. Die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram sieht ebenfalls die Notwendigkeit, die Menschen vor Obdachlosigkeit zu bewahren. „Jede Lösung, bei der die Leute nicht im Park schlafen müssen, ist erst mal gut“, sagte Bayram.
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/fl.../12241056.html

    Ich habe das Gefühl, daß hier verschiedene Dinge miteinander vermengt werden. In Stuttgart zum Beispiel schlafen auch "Flüchtlinge" im Park, allerdings sind diese Flüchtlinge Zigeuner.

    Im Katastrophenfall würde auch dies greifen:

    § 20
    Einschränkung von Grundrechten

    Durch dieses Gesetz werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz
    2 des Grundgesetzes, Artikel 8 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung von Berlin) und der Unverletzlichkeit
    der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes, Artikel 28 Abs. 2 der Verfassung von
    Berlin) eingeschränkt.
    http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Do...ublicationFile
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
    Registriert seit
    27.01.2014
    Beiträge
    6.576

    AW: Asylunterbringung: Soll Berlin den Katastrophenfall auslösen?

    Also, Katastrophenfall ausrufen und die Grundrechte sind außer Kraft. Wie praktisch!
    "...und dann gewinnst Du!"

  3. #3
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.674

    AW: Asylunterbringung: Soll Berlin den Katastrophenfall auslösen?

    Merkel hat bei ihrem Besuch in Heidenau angekündigt, dass "neue Wege" gegangen werden müssen. Was darunter zu verstehen ist, sagte sie nicht. Es kommt noch etwas auf uns zu.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 34
    Letzter Beitrag: 01.08.2015, 00:21
  2. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 25.07.2015, 09:50
  3. Asylunterbringung im Gymnasium
    Von Turmfalke im Forum Deutschland
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 20.06.2015, 11:11

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •