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    AW: Begleitetes Wählen - Auch geistig Behinderte dürfen wählen

    Eines kann man auf jeden Fall sicher annehmen: Weder Alte in Altenheimen, noch geistig Behinderte, noch Kinder, sofern sie jemals wählen werden dürfen, würden Protestparteien wählen, weil die nicht so viele Luftballons mit Lächeln verteilen. Außerdem stünden Protestparteien immer in der Kritik und sie könnten auch gar nicht so präsent sein, weil sie weder Personal noch Mittel haben. Zudem kann man davon ausgehen, daß der Personenkreis sich auch nicht so kritisch-vertiefend mit gesellschaftlichen Aspekten der politischen Gestaltung befaßt und eher oberflächlich eine positive Resonanz sucht, die Harmonie der Gruppe, die Bestätigung von netten Menschen, die einem als Politiker die Hand zum Stift, der den Wahlzettel ausfüllen soll, reichen. Zudem - und das ist mittlerweile dringend nötig- erhöhen sie die Wahlbeteiligung, die ja gleichzeitig Legitimation für die Politiker bedeutet.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #12

    AW: Begleitetes Wählen - Auch geistig Behinderte dürfen wählen


  3. #13

    AW: Begleitetes Wählen - Auch geistig Behinderte dürfen wählen

    ...
    Die Betreuung wurde durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen. Unter Betreuung wird die rechtliche Vertretung verstanden und nicht eine Sozial- oder Gesundheitsbetreuung. Die rechtliche Betreuung ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige und der Gebrechlichkeitspflegschaft getreten und geht über sie deutlich hinaus. Die Betreuung ist im Wesentlichen in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

    Das Betreuungsrecht ersetzt die frühere Entmündigung.[1] Die Betroffenen bleiben mit Ausnahme des Einwilligungsvorbehalts geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Allerdings ist das Wahlrecht bei Anordnung der Betreuung in sämtlichen Angelegenheiten unter Umständen ausgeschlossen.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_%28Recht%29

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